Maßgebliche Werte 2024

Hier finden Sie alle wichtigen Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze usw.

Wichtig:

Die genannten Beträge sind Mindestbeträge. Eine genaue Berechnung kann ausschließlich in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer AMS Geschäftsstelle erfolgen.

Grundbeträge, Berechnungsgrundlagen, Tagsätze

Ausgleichszulagen-Richtsatz

  • 1.217,96 Euro pro Monat

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

während einer Kursteilnahme:

  • Jugendliche 12,85 Euro pro Tag
  • Erwachsene Teilzeit-Kurs 20,88 Euro pro Tag
  • Erwachsene Vollzeit-Kurs 29,69 Euro pro Tag

  • Pflegestipendium 51,20 Euro pro Tag
  • Pflegestipendium im Rahmen einer Arbeitsstiftung 47,87 Euro pro Tag

Schulungszuschlag nach §20 Abs 6 AlVG (SZU)

  • Einfacher SZU 2,49 Euro pro Tag
  • Dreifacher SZU 7,47 Euro pro Tag
  • Fünffacher SZU 12,45 Euro pro Tag
  • Grenzbetrag fünffacher SZU 51,20 Euro pro Tag

Bildungsteilzeitgeld

für jede volle Stunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wurde:

  • 1,00 Euro pro Tag

Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)

  • 17.281,33 Euro

Existenzminimum

  • 1.420,00 Euro pro Monat

Fachkräftestipendium

  • 38,60 Euro pro Tag

Familienzuschlag

  • 0,97 Euro pro Tag

Geringfügigkeitsgrenze

  • brutto 518,44 Euro pro Monat

Gründungsbeihilfe

  • 34,39 Euro pro Tag

Höchstbeitrags-Grundlage nach dem ASVG

  • brutto 6.060,00 Euro pro Monat

Höchstbemessungs-Grundlage nach dem AlVG

  • brutto 6.475,00 Euro pro Monat

Mindestbetrag während Umschulungsmaßnahme

  • 47,33 Euro pro Tag

Unterhaltsgrundbetrag

  • 243,00 Euro pro Monat

Weiterbildungsgeld

  • 14,53 Euro pro Tag

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Januar 2024