Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU: Anwerbung von ausländischen Fachkräften und Schlüsselarbeitskräften

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Personen mittels Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blauer Karte EU einzustellen? Das erfahren Sie auf der folgenden Seite.


  • Arbeitsgenehmigung für nicht-EWR Bürgerinnen und Bürger Rot-Weiß-Rot Karte

Broschüre - Beschäftigung von Ausländer_innen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer_innen.: Broschüre herunterladen (PDF)

Wer kann eine Rot-Weiß-Rot Karte oder Blaue Karte EU bekommen?

  • Besonders Hochqualifizierte
  • Fachkräfte in Mangelberufen
  • Sonstige Schlüsselkräfte
  • Studienabsolventen und Studienabsolventinnen
  • Stammmitarbeiter_innen
  • Schlüsselkräfte, welche die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen

Wo muss die Arbeitskraft die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die Blaue Karte EU beantragen?

Bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland – nicht beim AMS.

Die Aufenthaltsbehörde prüft die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Österreich.

Wo erfahren Sie mehr über die Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU?

Unter www.migration.gv.at erfahren Sie alles Wissenswerte – Voraussetzungen, Beantragung und Verfahrensdauer.

Tipp:

Unter www.migration.gv.at finden Sie auch Informationen zu „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ und „Daueraufenthalt- EU“.

Welche Rolle spielt das AMS?

Wir prüfen die Voraussetzungen, die sich aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ergeben.  

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Oktober 2022