Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Phasing Out)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. (gültig seit: November 2001)
Wer?
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- Frauen und Männer ab 45 Jahren
- Frauen und Männer unter 45 Jahren, wenn Sie
- an Qualifizierungsmaßnahmen in Qualifizierungsverbünden teilnehmen oder
- niedrig qualifiziert sind
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen
- handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von Vereinen
- Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
- ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist
- ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt
- Lehrlinge
- Beschäftigte in öffentlichen oder öffentlichkeitsnahen (Unternehmungen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist) Einrichtungen und Unternehmungen
- Beschäftigte in Unternehmungen, an denen öffentliche oder öffentlichkeitsnahe (Unternehmungen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist) Einrichtungen und Unternehmungen beteiligt sind.
Was?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungs-maßnahmen. Für Frauen generell und für Männer über 45 Jahre werden auch die Personalkosten für Qualifizierungszeiten während der Regelarbeits-zeit gefördert. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungs-maßnahme(n) eingebracht wird
Wieviel?
Die Höhe der Förderung beträgt drei Viertel der anerkennbaren Kosten. Die Finanzierung erfolgt zu 75% durch den ESF. Die restlichen 25% werden durch das AMS und/oder das Land Burgenland national kofinanziert. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,-- pro TeilnehmerIn und Begehren.
Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.



