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Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse - Verkehr, Transport und Zustelldienste
Berechtigung zur Überprüfung von Geschwindigkeitsmessern, Fahrtenschreibern, Wegstreckenmessern bzw. Geschwindigkeitsbegrenzern gemäß §24 bzw. §24a des Kraftfahrgesetzes.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. April 2024 V2.5.1.0