3. Wann und wozu benötigt das AMS Gesundheitsdaten?
Stellenangebote durch das AMS dürfen in keinem Fall gesundheitsgefährdend sein und sie müssen den körperlichen Fähigkeiten der arbeitsuchenden Person entsprechen. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen zu können, benötigt das AMS auch Daten über den Gesundheitszustand des/der arbeitsuchenden Person, da sonst gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. chronische Erkrankungen, Allergien etc. nicht berücksichtigt werden könnten.
Darüber hinaus ist das AMS gesetzlich verpflichtet bei Hinweisen darauf, dass eine arbeitsuchende Person arbeitsunfähig sein könnte, eine entsprechende ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Das in diesen Fällen an das AMS übermittelte ärztliche Gutachten wird mit dem Kunden/der Kundin besprochen. Gesundheitsdaten werden nie an Dienstgeber weitergegeben.



