Arbeitsplatznahe Qualifizierung (ANQ)
Wer?
Betriebe,
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die am Arbeitsmarkt keine/n geeignete/n MitarbeiterIn für ihren Arbeitsplatz finden
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die zur Finanzierung der Ausbildungskosten und eines Bildungszuschusses für den/die künftige MitarbeiterIn bereit sind
Arbeitsuchende
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die beim AMS NÖ arbeitslos vorgemerkt sind (unabhängig vom Bestehen eines Anspruchs auf Versicherungsleistung)
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die in den letzten 3 Monaten nicht beim künftigen Dienstgeber (über der Geringfügigkeit) beschäftigt waren
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bei denen die zuständige Regionale Geschäftsstelle die Ausbildung arbeitsmarktpolitisch befürworten kann
Welche Ausbildungen?
- Qualifizierungen bei externen Bildungsanbietern/mit externen TrainerInnen, die von der Regionalen AMS-Geschäftsstelle arbeitsmarktpolitisch befürwortet werden
- schulische und universitäre Ausbildungen für bestimmte Zielgruppen (Ausbildungen im Pflege-, Gesundheits- und medizinischen Bereich sind jedoch im Rahmen von ANQ Pflege gesondert geregelt)
Wie lange?
Qualifizierung und Praxisausbildung müssen eine Auslastung von durchschnittlich 25 Wochenstunden ergeben. Die Dauer der externen theoretischen Qualifizierung ist grundsätzlich nicht begrenzt. Die praktische Ausbildung im Betrieb muss im Verhältnis zum Ausbildungsziel angemessen sein und kann höchstens die doppelte Anzahl der absolvierten theoretischen Unterrichtsstunden, bei Theorieausbildungen mit mehr als 240 Stunden jedoch maximal 480 Stunden betragen.
Welche Kosten?
Der künftige Dienstgeber finanziert:
- die Qualifizierungskosten
- einen Bildungszuschuss für den/die TeilnehmerIn (in den ersten 3 Monaten freiwillig, ab Beginn des vierten Monats mindestens € 100,00, ab Beginn des siebten Monats mindestens € 200,00, max. monatl. Geringfügigkeitsgrenze)
Das AMS NÖ sichert die finanzielle Existenz des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch den Fortbezug von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder die Gewährung einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes.
Wie?
Stehen Personen mit den vom Betrieb nachgefragten Qualifikationen am Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, suchen Betrieb und AMS gemeinsam Personen aus dem Kreis der Vorgemerkten für eine Ausbildung. Der Betrieb erarbeitet mit dem/r ausgewählten TeilnehmerIn – allenfalls unterstützt durch einen Schulungsträger oder Bildungsberater – einen Ausbildungsplan. Der/die TeilnehmerIn reicht diesen samt Schulungsunterlagen und Praktikumsvereinbarung persönlich beim AMS des Wohnsitzes ein. Nach Bewilligung durch die Regionale Geschäftsstelle kann die Ausbildung begonnen werden.
Wo?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS NÖ.
Unsere BeraterInnen helfen Ihnen bei der Beantwortung weiterer Fragen gerne weiter.



