ams-direkt

die unternehmer-zeitschrift des arbeitsmarktservice oberösterreich
nr. 141 (april 2008)


Zeitschriftenarchiv

editorial


Das Arbeitskräftepotenzial wird älter. Frühpensionierung ist out. Mehr Menschen verbleiben länger im Beschäftigungssystem. Die Anforderungen auf den verfügbaren Arbeitsplätzen steigen und ändern sich rascher, als ihr Arbeitsleben dauert. Nur wenn sie flexibler und anspruchsvoller einsetzbar sind als bisher, können sie Beschäftigung und Arbeitseinkommen absichern.

Die nachfragegerechte Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte wird damit zur vordringlichen Herausforderung für die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Das AMS muss vor eine passgenaue Vermittlung immer öfter eine nachfragegerechte Qualifizierung vorschalten. Vorbeugen ist besser als heilen: ich lade Sie daher ein, auch die Qualifizierungsangebote des AMS OÖ für beschäftigte Personen in Anspruch zu nehmen.

qualifizierungsförderung für beschäftigte

Das AMS OÖ und der Europäische Sozialfonds (ESF) beteiligen sich an den Kosten der Qualifizierung von Beschäftigten. Seit Jänner haben oberösterreichische Unternehmen bereits 1.660 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für eine geförderte Weiterbildung nominiert.

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte des AMS OÖ leistet einen wichtigen Beitrag, um Einsatz- und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Damit sich auch Arbeitskräfte, deren Ausbildung schon längere Zeit zurückliegt, neuen Herausforderungen stellen und sich beruflich weiterentwickeln können, ist eine Weiterbildung der richtige Ansatz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen dabei mit finanzieller Unterstützung des AMS OÖ rechnen.

Im vergangenen Jahr nahmen 4.000 Beschäftigte an AMS-kofinanzierten Qualifizierungen teil. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden bereits 1.660 Personen angemeldet.

förderbare personen
Fördermöglichkeiten gibt es für folgende Personengruppen:
• Beschäftigte ab 45 Jahre
• Weibliche Mitarbeiter unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder mittlere Schule abgeschlossen haben oder die Wiedereinsteigerinnen sind.

Grundvoraussetzung ist, dass sich die Person in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befindet. Nicht förderbar sind u.a. UnternehmenseigentümerInnen, GeschäftsführerInnen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte.

förderhöhe
Die Förderung durch AMS OÖ und ESF beträgt zwei Drittel der anerkennbaren Kursgebühren; bei Frauen ab 45 Jahre werden drei Viertel der Kosten dem Unternehmen refundiert. Im vergangenen Jahr setzte das AMS OÖ 1,37 Mio. Euro für die Qualifizierungsförderung von Beschäftigten ein.

Der Inhalt des Kurses wird vom Unternehmen in einem Bildungsplan festgelegt, der vorab dem AMS vorzulegen ist. Die Mindestdauer der Qualifizierung liegt bei 16 Stunden. Das AMS klärt ab, ob die geplante Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist. Nicht gefördert werden u.a. Schulungen von betriebsspezifischen Schulungseinrichtungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können für Ausbildungen im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen auch die Personalkosten gefördert werden.

kontakt
Formulare und Informationen stehen im Internet unter <www.ams.at/ooe> zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können sich an in die regionale Geschäftsstelle und die Landesgeschäftsstelle in Linz wenden.

anmeldung von arbeitskräften - avisomeldung unbedingt notwendig

Unternehmen, die es verabsäumen, Arbeitskräfte noch vor Antritt der Beschäftigung bei der Gebietskrankenkasse anzumelden, laufen Gefahr, einen Sonderbeitrag an die Arbeitslosenversicherung leisten zu müssen. Vermeiden Sie dies durch ein Aviso an die Gebietskrankenkasse!

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) sieht schon seit Mitte der Neunzigerjahre vor, dass sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber mit Konsequenzen rechnen muss, wenn eine nicht gemeldete Beschäftigung vorliegt.

verschärfung
Seit Jahresbeginn ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Meldung der Beschäftigung vor Arbeitsantritt zu erfolgen hat, um Konsequenzen zu vermeiden: Der Dienstgeber hat die Vorabmeldung an die Gebietskrankenkasse zu erstatten (Avisomeldung), Arbeitslose müssen die geplante Beschäftigungsaufnahme dem AMS mitteilen. Wird ein Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezieher bei einer nicht gemeldeten Beschäftigung durch die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) betreten, wird das Arbeitslosengeld für vier Wochen zurückgefordert.

sonderbeitrag eingefordert
Stellt die KIAB fest, dass die Anmeldung des Dienstverhältnisses nicht zeitgerecht erfolgt ist, müssen die regionalen Geschäftsstellen des AMS dem Unternehmen einen Sonderbeitrag in der doppelten Höhe des Dienstgeber- und des Dienstnehmeranteils zur Arbeitslosenversicherung vorschreiben. Diese Vorschreibung gilt als vollstreckbarer Titel und ist im Wege der gerichtlichen Exekution eintreibbar.

jugendbeschäftigung - österreich im eu-spitzenfeld

Bei der Beschäftigung von Personen unter 25 Jahre liegt Österreich EU-weit im Spitzenfeld. Dagegen ist die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen mit lediglich 36,8 Prozent extrem niedrig. Mit 2,4 Prozent Beschäftigungszuwachs im vergangenen Jahr erzielte Oberösterreich die höchste Steigerung.

Die duale Ausbildung und die hohe Zahl an Frühpensionierungen prägen zu einem Gutteil die Position Österreichs auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Dank der dualen Lehrausbildung, die in dieser Form nur in den deutschsprachigen Ländern existiert, ist die Zahl der Arbeitslosen im Bereich der 15- bis 24-jährigen Arbeitskräfte sehr gering. Nach der jüngsten Auswertung von eurostat lag die Jugendarbeitslosenquote im Februar bundesweit bei 7,7 Prozent und wurde innerhalb der EU nur von den Niederlanden (5,1 Prozent) unterschritten. Im europaweiten Schnitt lag die Jugendarbeitslosenquote bei 14,6 Prozent.

Laut einer EU-weiten Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) in Wien liegt Österreich vor allem beim Bildungsstand der Jugendlichen, der Erwachsenenbildung und der Arbeitsproduktivität im europäischen Spitzenfeld. Unter Einbeziehung von elf beschäftigungsrelevanten Kriterien liegt Österreich innerhalb der EU an achter Stelle (Spitzenreiter ist Schweden).

geringe erwerbsquote
Bei der Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen liegt Österreich innerhalb der 27 EU-Staaten weit abgeschlagen an 19. Stelle. Die Erwerbsquote dieser Altersgruppe betrug lediglich 36,8 Prozent. Sehr erfreulich entwickelte sich im vergangenen Jahr - auch im europaweiten Vergleich - die Beschäftigung in Oberösterreich und im gesamten Bundesgebiet. In unserem Bundesland stieg die Zahl der unselbstständig Beschäftigten um 2,4 Prozent auf 590.538 Personen an - der höchste prozentuelle Zuwachs bundesweit. In ganz Österreich betrug der Anstieg 1,9 Prozent. Innerhalb der EU stieg die Zahl der Beschäftigten von 2006 auf 2007 saisonbereinigt um 1,6 Prozent bzw. 3,5 Millionen Personen an. Damit waren Ende 2007 etwa 224,2 Millionen Menschen in der Europäischen Union erwerbstätig.

technikportal - www.jidt.at

Das Netzwerk Humanressourcen, das in die Clusterland Oberösterreich GmbH eingebunden ist, bietet mit einem neuen Online-Folder umfassende Informationen rund um das Thema ›Jugend in die Technik‹. Unternehmen können sich über diverse Initiativen in diesem Bereich informieren. Das AMS OÖ stellt seine Technik-Angebote FEM-Implacement und Technik-Rallye vor. - Link: <http://www.jidt.at/>

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