Bezugsbestätigung und Vormerkbestätigung

Stand: 01.01.2012

Das AMS  bietet Ihnen die Möglichkeit Bezugsbestätigungen und Vormerkbestätigungen für die Vorlage bei Behörden, Ämtern und dergleichen anzufordern.   Damit wir Ihnen die angeforderte Bezugsbestätigung bzw. Vormerkbestätigung zusenden können, ist es erforderlich, dass Sie alle mit * gekennzeichneten Felder vollständig und korrekt ausfüllen. Ihre Anforderung wird anhand der von Ihnen angegebenen Sozialversicherungsnummer der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zugeordnet. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass Sie immer Ihre gültige Sozialversicherungsnummer in das dafür vorgesehene Feld eintragen. In weiterer Folge übermittelt die regionale Geschäftsstelle die gewünschte Bestätigung an die in Ihrer Anforderung bekannt gegebene Adresse. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Erledigung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.

ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass Bezugs- und Vormerkbestätigungen nur dann gebührenfrei ausgestellt werden können, wenn bei der Anforderung der/die EmpfängerIn (zum Beispiel Behörde, Amt) genau angegeben wird. Daher ersuchen wir Sie, diesen/diese in das dafür vorgesehene Feld ("Dient zur Vorlage bei") einzutragen.

Bei den Vormerkbestätigungen können wählen zwischen

Datenübermittlung
Das Arbeitsmarktservice übermittelt die Daten über Ihre Leistungsbezüge dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, damit bei Pensionsberechnungen keine Rückfragen bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle erforderlich werden. Zur Feststellung Ihrer Ansprüche auf  Kranken- und Wochengeld werden. Ihre Bezugsdaten der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse übermittelt. Dadurch werden Ihnen Wege für die Einholung von Bestätigungen erspart.

Näheres zum Datenschutz im AMS finden Sie hier.