Die Zulassung ausländischer Schlüsselkräfte

Als Schlüsselkraft definiert der Gesetzgeber eine Person 

  • die die Mindestpunkteanzahl eines für Schlüsselkräfte vorgesehenen Kriterienkataloges erfüllt und
  • in Österreich ein Beschäftigungsverhältnis anstrebt, für das der Arbeitgeber eine Entlohnung von wenigstens 50% der Höchstbeitragsgrundlage (§108 Abs 3 ASVG) brutto pro Monat zzgl Sonderzahlungen (2012 € 2.115,-)  zusichert, wobei für ältere ausländische Schlüsselkräfte, das sind Personen über 30, eine Entlohnung von 60% der Höchstbeitragsgrundlage brutto pro Monat zzgl Sonderzahlungen (2012 € 2.538,-) vorgesehen ist.

Es gilt das Prinzip des Inländervorranges (Ersatzkraftprinzip) und der Gemeinschaftspräferenz. Das bedeutet, dass das AMS zu prüfen hat, ob für den angebotenen Arbeitsplatz arbeitsuchende inländische, europäische oder ausländische Arbeitskräfte mit Leistungsanspruch in Österreich zur Verfügung stehen und bereit sind, die Arbeit zu den gebotenen gesetzlich zulässigen Bedingungen aufzunehmen.

Der Kriterienkatalog findet sich im Ausländerbeschäftigungsgesetz in der Anlage C.

Am Migrationsportal der Bundesregierung finden Sie einen Punkterechner. Mit diesem können Interessierte unverbindlich selbst testen, ob genügend Punkte für eine Rot-Weiß-Rot-Karte erreicht werden.

Ausländischen Schlüsselkräften wird eine "Rot-Weiß-Rot-Karte" ausgestellt, die sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber an der österreichischen Verteretungsbehörde ihres Heimatlandes beantragen. Die Antragsformulare finden sich auf der homepage des Innenministeriums. Die Rot-Weiß-Rot-Karte gilt für zwölf Monate; ein Arbeitgeberwechsel ist während dieser Zeit nur nach neuerlicher Überprüfung der Schlüsselkraftkriterien und Ausstellung einer neuen Rot-Weiß-Rot-Karte möglich.

Im Falle einer Ablehnung des Antrags steht die Berufung an die Landesgeschäftsstelle des AMS als Rechtsmittelbehörde offen.

Für das Verfahren müssen etwa acht Wochen veranschlagt weden.

Fragen zu Verfahrensablauf, erforderlichen Dokumenten oder  bereits einbrachten Anträgen richten Sie bitte an ams.sab@ams.at