Kontakt

Für die entsprechenden Anträge und Meldungen sind die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice zuständig. Es stehen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Alle Anträge und Anzeigen sind schriftlich einzubringen.

Berufungsanträge fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landesgeschäftsstelle, sind aber an den regionalen Geschäftsstellen schriftlich einzubringen.