Vorteile

Finanzielle Vorteile bei der Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen

  • Entfall der Ausgleichstaxe. Im Falle der Ausbildung begünstigter Lehrlinge sind Prämien (in Höhe der Ausgleichstaxe) zu gewähren
  • Steuerliche Vergünstigungen bei Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen
  • Entfall der Abgabe für Familienlastenausgleichsfonds