Vorteile
- Entfall der Ausgleichstaxe. Im Falle der Ausbildung begünstigter Lehrlinge sind Prämien (in Höhe der Ausgleichstaxe) zu gewähren
- Steuerliche Vergünstigungen bei Beschäftigung behinderter MitarbeiterInnen
- Entfall der Abgabe für Familienlastenausgleichsfonds



