Förderung einer zusätzlichen Lehrstelle mit Lehrbeginn vom 1. September 2006 bis 29. Juni 2007
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.
(Gültig seit 09/2006)
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Was ist zu beachten?Eine Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31. Dezember 2005. Weiters muss die Gesamtzahl 4 Monate nach dem Lehrbeginn größer sein als am 31. Dezember 2005. Eine erste Beihilfen-auszahlung kann daher erst nach ca. 5 Monaten erfolgen.
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt.
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
| Personengruppe | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
| Zusätzliche Lehrstelle | EUR 400,- | EUR 200,- | EUR 100,- |



