Partner in schwierigen Zeiten

Das AMS Salzburg bietet Unternehmen fundierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen an. Unsere wichtigsten Angebote in der aktuellen Situation sind:

AUFRECHTES DIENSTVERHÄLTNIS

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte über 45 und Frauen mit max. Lehrabschluss:
Vorteil für den Betrieb: Das Unternehmen bestimmt selbst die notwendigen Schulungsinhalte und kann den Bildungsträger festlegen, mit dem die Weiterbildung realisiert werden soll.

Infoblatt: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (Salzburg)

Antrag auf Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (Salzburg)

Bildungskarenz plus:
Vorteil für den Betrieb: Die Stammbelegschaft wird erhalten, die MitarbeiterInnen (keine Alterseinschränkung) besuchen eine betriebsadäquate Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger, die Kosten der Weiterbildung werden dem Unternehmen zu 50% vom Land Salzburg refundiert, während der Bildungsphase (Bildungskarenz) entstehen dem Unternehmen keine Lohnkosten. Die MitarbeiterInnen in Bildungskarenz können bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.

Infoblatt: Bildungskarenz PLUS (Salzburg)

Antrag Bildungskarenz PLUS (Land Salzburg)

Bescheinigung für Bildungskarenz

Kurzarbeit:
Vorteil für den Betrieb: Alle MitarbeiterInnen bleiben in einem aufrechten Dienstverhältnis - ihr Fachwissen geht dem Unternehmen nicht verloren. Die vom Betrieb via Löhne und Gehälter zu finanzierenden Arbeitskapazitäten können exakt einer reduzierten Auftragslage angepasst werden. Steigt die Auftragslage wieder an, kann kurzfristig wieder auf "Normalbetrieb" umgestellt werden.       

Infoblatt: Kurzarbeit (Salzburg)

Infoblatt: Kurzarbeit Qualifizierung Beschäftigter (Salzburg)

Information zur Kurzarbeit

Altersteilzeit:
Vorteil für den Betrieb: Während der Altersteilzeit fallen für das Unternehmen nur mehr zwischen 40% und 60% der Kosten für die betroffenen älteren MitarbeiterInnen an, es entsteht eine Ersparnis gegenüber den Kosten der eingestellten Ersatzkraft.

Infoblatt: Altersteilzeitgeld (Salzburg)

Antrag auf Altersteilzeitgeld

Ausfüllhilfe für Antrag auf Altersteilzeitgeld

 

FREISTELLUNG VON MITARBEITER/INNE/N

Freistellung mit Wiedereinstellzusage: Vorteil für den Betrieb: In der Zeit der Freistellung (Arbeitsverhältnis muss beendet sein) fallen keine Lohnkosten an, die MitarbeiterInnen werden bis zu 2 Monate vom AMS nicht vermittelt. Dies gilt nur, sofern der Arbeitskräftebedarf anderer Unternehmen durch andere Arbeitslose abgedeckt werden kann.

Outplacement: Vorteil für den Betrieb: Sozialverträglicher Personalabbau ermöglicht in der Regel einvernehmliche Dienstverhältnislösungen, weitgehende Vermeidung kostenintensiver arbeitsrechtlicher Verfahren.

Infoblatt: Outplacement (Salzburg)

Frühwarnmeldung beim AMS: Sollten mehrere ArbeitnehmerInnen gekündigt werden, beachten Sie bitte die Regelungen des Frühwarnsystems damit Ihre Kündigungen rechtwirksam sind.

Formular zum Frühwarnsystem

 

WEN KONTAKTIEREN?

Hauptansprechpersonen für Unternehmen sind die Leiter und Leiterinnen der AMS-Geschäftsstellen in den Bezirken. Sie beraten auch vor Ort und nehmen auf Wunsch an Betriebsversammlungen teil. Bei Bedarf sorgen sie auch dafür, dass ExpertInnenwissen aus der Landesgeschäftsstelle z.B. in Sachen Kurzarbeit oder Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in die Beratung eingebracht wird. Das AMS wird jede Beratung selbstverständlich vertraulich behandeln.

Nutzen Sie die professionelle und kostenlose Beratung.
Für nähere Informationen rufen Sie 0800 205 226, die Hotline des AMS Salzburg an.

Stand: 11.02.2009