Kinderbetreuung

Wenn Mütter oder Väter wieder in den Beruf einsteigen und ihr Kind betreuen lassen, profitieren beide Seiten: Kinder lernen soziales Verhalten in der Gruppe und werden selbstständig. Eltern können im Beruf ihre Fähigkeiten entfalten und eigenes Geld verdienen. Wichtig: Die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung betrifft beide Elternteile.

Wie können Sie Job und Familie gut vereinbaren?

  • Planen Sie rechtzeitig die Kinderbetreuung und überlegen Sie, wie Sie sich die Zeit für Beruf, Familie und Haushalt einteilen.
  • Sie leben in einer Partnerschaft? Sprechen Sie über die faire Verteilung der Aufgaben im Haushalt und der Kinderbetreuung zu Hause. Auch wenn sich Männer immer mehr beteiligen, erledigen immer noch Frauen die meisten unbezahlten Haushaltstätigkeiten. Das belegen Studien wie die Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria.
  • Nutzen Sie Ihr persönliches Netzwerk! Für berufstätige Mütter und Väter ist mit der Unterstützung anderer vieles leichter machbar. Prüfen Sie, wer Sie bei Bedarf unterstützen kann. Das ist besonders wichtig für Alleinerziehende.
Tipp:

Neben Beruf, Familie und Haushalt kommen kleine Auszeiten oft zu kurz. Planen Sie daher bewusst Zeit für sich zum Entspannen, für Sport oder für Freundschaften ein.

Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?

  • Auf www.kinderbetreuung.at finden Sie verschiedene Betreuungseinrichtungen in Ihrer Nähe, z. B. Kindergärten, Kindergruppen, Tageseltern, Nachmittagsbetreuung.
  • Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung oder der Betreuungsperson. Informieren Sie sich frühzeitig über die Anmeldefristen.
  • Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie zur Betreuung bezahlte Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Tage, die Ihnen rechtlich zustehen, ist im Urlaubsgesetz geregelt. Sie müssen Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Was tun, wenn die Tage aufgebraucht sind oder Sie einen dringenden Termin haben? Der Verein KIB unterstützt Familien im Krankheitsfall mit einer Notfallmama
  • In den Sommerferien sind vor allem in ländlichen Regionen viele Betreuungseinrichtungen geschlossen. Informieren Sie sich über Ferienangebote in Ihrem Bundesland, z. B. auf www.kinderbetreuung.at unter Infos – Kinder-Ferienbetreuung. Auf der Suche nach einem Sport-, Freizeit-, Lern- oder Erholungscamp für Ihr Kind? Auf www.familieundberuf.at finden Sie unter Ferienbetreuung Angebote aus allen Bundesländern.
  • Für Ihr Kind mit besonderen Bedürfnissen möchten Sie die optimale Betreuung und Förderung finden. Die Webseite www.handicapkids.at versammelt umfangreiche Informationen und Links, unter anderem zu Frühförderung und Kindergärten.
Tipp:

Empfehlungen schaffen Vertrauen: Fragen Sie Verwandte und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit Kindergärten, Kindergruppen, Tageseltern, Leihomas/Leihopas oder Babysitter-Diensten. Vereinbaren Sie Kennenlerntermine und Schnupperstunden damit Sie und Ihr Kind sich einen Eindruck verschaffen können.

Welche Informations- und Beratungsstellen für Kinderbetreuung gibt es?

  • Informationen über Kinderkrippen, Kindergärten, Tageseltern und weitere Betreuungsformen erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Magistrat Ihres Wohnbezirkes sowie beim Amt für Jugend und Familie Ihres Bundeslandes.
  • Die Webseite www.kinderbetreuung.at bietet umfangreiche Informationen zum Thema Kinderbetreuung. Für weitere Fragen ist die Kinderbetreuungs-Hotline unter 0800 20 20 99 kostenlos erreichbar.
  • Informationsstellen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Darüber hinaus bietet ihnen das AMS noch weitere Angebote, die Sie bereits während der Karenz nutzen können. Hier erfahren Sie, welche das sind!

Welche finanziellen Förderungen und Beihilfen für Kinderbetreuung gibt es?

  • Sie wollen wieder arbeiten oder einen AMS-Kurs besuchen und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ihr Familieneinkommen ist gering? Wir können Ihnen eine Kinderbetreuungsbeihilfe gewähren. Ihre AMS-Geschäftsstelle berät Sie persönlich.
  • Manche Unternehmen zahlen einen Betreuungszuschuss zur Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 1.000 Euro. Der Zuschuss ist an eine Einrichtung oder eine qualifizierte Betreuungsperson gebunden. Auch Gutscheine für Betreuungseinrichtungen sind möglich.
  • In manchen Bundesländern, z.B. in Wien, gibt es den „beitragsfreien Kindergarten“. Das heißt, ein Großteil der Kosten für den Kinderbetreuungsplatz wird von der öffentlichen Hand übernommen. Einkommensschwache Eltern können zusätzlich einen Antrag auf Befreiung vom Essensbeitrag stellen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Juli 2023