Beim AMS Arbeitslosengeld beantragen
Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Geld vom AMS erhalten wollen, dann müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Sie sind arbeitslos und möchten sich beim AMS anmelden und Arbeitslosengeld erhalten? Dann stellen Sie direkt den Antrag auf Arbeitslosengeld – über Ihr eAMS-Konto oder persönlich bei Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Damit melden Sie sich beim AMS an und ihr Antrag wird bearbeitet. Außerdem geben Sie dem AMS sofort wichtige Daten bekannt, um Sie zu unterstützen eine neue Arbeit zu finden.
Wie melde ich mich beim AMS an, wenn ich arbeitslos bzw. auf Jobsuche bin?
Wenn Sie arbeitslos sind, dann stellen Sie direkt den Antrag auf Arbeitslosengeld – über Ihr eAMS-Konto oder persönlich bei Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Antrag auf Arbeitslosengeld stellen
Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld sind Sie dann beim AMS arbeitslos gemeldet.
- Das AMS prüft anhand Ihres Antrags, ob Sie Geld vom AMS erhalten können.
- Außerdem geben Sie dem AMS wichtige Daten zur Arbeitssuche bekannt, damit das AMS Ihnen freie Stellen zusenden kann. Das AMS unterstützt Sie dabei, eine neue Arbeit oder Lehrstelle zu finden.
Anmeldung zur Stellensuche - ohne Arbeitslosengeld
Sie suchen einen (neuen) Job, ohne Geld vom AMS zu beantragen?
Dann können Sie sich:
- in Ihrem eAMS-Konto über „Meldung zur Stellensuche ohne Antrag auf Arbeitslosengeld“
- oder persönlich an Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle dafür anmelden
Anmeldung zur Lehrstellensuche - ohne Arbeitslosengeld
Sie suchen eine (neue) Lehrstelle ohne Geld vom AMS zu beantragen?
Dann können Sie sich:
- in Ihrem eAMS-Konto über „Meldung zur Lehrstellensuche“ oder
- auf Meldung zur Lehrstellensuche ohne Antrag auf Arbeitslosengeld sowie
- persönlich an Ihrer zuständigen AMS-Geschäftsstelle dafür anmelden.
Wann können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen?
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und
- bereits arbeitslos sind oder
- 3 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, wenn Sie den Tag kennen, an dem Ihre Beschäftigung endet.
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie bereit sein, eine neue Beschäftigung anzutreten. Das AMS ist verpflichtet Sie beim Finden dieser Beschäftigung zu unterstützen und Sie auf freie Stellen zu vermitteln. Sie sind verpflichtet, sich um die vom AMS vermittelte Stelle zu bemühen.
Alles Wissenswerte zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie in unseren Online Ratgebern. Schauen Sie gleich rein. Es zahlt sich aus.
Welche Daten müssen Sie uns bekanntgeben?
Das AMS benötigt Daten, um zu wissen, ob Sie Geld von uns erhalten dürfen und Daten für die Suche nach einer Teilzeit-, Vollzeit-, oder Lehrstelle, damit es Ihnen passende freie Stellen zuschicken kann.
Daten für Ihren Anspruch auf Geld
Das AMS prüft in einem ersten Schritt, ob es Geld ausbezahlen kann und Sie versichern kann. Dafür benötigt es Angaben, wie
- Sozialversicherungsnummer
- Name (Nachname, Vorname)
- vollständige Adresse
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail Adresse)
Das AMS prüft dann durch Ihre Antworten auf die Antragsfragen, ob
- Sie einen Anspruch auf Geld vom AMS haben,
- das AMS diesen Anspruch auf Geld auch ausbezahlen darf,
- und ab wann das AMS Ihr Geld auszahlen darf.
Die Antworten auf die Fragen nach Kindern, Part ner_innen, Einkommen, Nebenbeschäftigungen, Krankenständen, Pensionsverfahren, aktuellen Ausbildungen, Zahlungen der_des Arbeitgeber_in nach dem Beschäftigungsende dienen zur Prüfung, ob
- Sie arbeitslos sind,
- Sie arbeitsfähig sind,
- Sie arbeitswillig sind,
- Sie verfügbar sind (arbeiten dürfen und können) und
- Ihr Anspruch in voller Höhe ausbezahlt werden kann.
Daten für die Vermittlung
Damit Sie Geld vom AMS erhalten dürfen, müssen Sie bereit sein, eine neue Beschäftigung anzutreten. Das AMS ist verpflichtet, Ihnen freie Vollzeit-, Teilzeit- oder Lehrstellen zuzusenden – Das AMS vermittelt Sie auf diese Stellen. Sie sind verpflichtet, sich um diese Stellen als Bewerber_in zu bemühen. Deswegen geben Sie dem AMS auch die Daten bekannt, die es benötigt, um Sie am Weg in die neue Beschäftigung zu unterstützen und Ihnen freie Stellen vermitteln zu können:
- letzte ausgeübte Tätigkeit
- erlernter Beruf
- wichtige Ausbildungen
- Ende der letzten Beschäftigung
- gewünschter Arbeitsort
- gewünschte Arbeitszeiten
- gewünschte Tätigkeit
- Qualifikationen und Kenntnisse, die Sie für die gewünschte Beschäftigung
- und mehr
Wenn Sie bereits ein eAMS-Konto haben, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte über Ihr eAMS-Konto.
Wie können Sie den Antrag stellen?
- Wenn Sie bereits einen Zugang zum eAMS-Konto haben - über Ihr eAMS-Konto.
- Persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle.
Bis wann müssen Sie den Antrag auf Geld vom AMS stellen?
Sie müssen das Geld vom AMS spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim AMS beantragen und die Daten für die Vermittlung bekanntgeben.
Ist der 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, dann stellen Sie den Antrag spätestens am darauffolgenden Werktag.
Wenn Sie sich erst später melden oder nicht alle Daten bekannt geben, können Lücken in Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung entstehen und Sie erhalten erst ab einem späteren Tag Geld.
Ab wann dürfen Sie einen Antrag auf Geld vom AMS stellen?
Sie dürfen den Antrag auf Geld vom AMS 3 Wochen vor Ende Ihrer Beschäftigung (vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit) stellen.
Wichtig: Füllen Sie den Antrag so aus, als wären Sie bereits arbeitslos, damit das AMS ihn richtig beurteilen kann.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025