Familienhospizkarenz

Stand: 01.01.2012

Wer?

LeistungsbezieherInnen können sich für die Begleitung schwerst erkrankter Kinder oder die Sterbebegleitung von Angehörigen von Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abmelden.
In diesem Falle werden sie

  • bei einer Begleitung schwerst erkrankter Kinder für einen Zeitraum von bis zu 9 Monaten
  • bei Sterbebegleitung von Angehörigen für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten 

in der Kranken- und Pensionsversicherung abgesichert, erhalten jedoch kein Arbeitslosengeld  bzw. keine Notstandshilfe.

Wie?

Sollten Sie beabsichtigen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an eine/n unserer BeraterInnen bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle.

Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann aus Mitteln des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs eine finanzielle Zuwendung zuerkannt werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der für den Familienhärteausgleich zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unter der Tel: 01/71 100 oder der kostenlosen Rufnummer 0800-240262 bzw. auf der Webseite des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend.