Weiterbildungsgeld
Was?
Wenn Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, können Sie die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes beantragen.
Wer?
Grundvoraussetzung für eine Bildungskarenz nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes oder gleichartigen landes- oder bundesgesetzlichen Bestimmungen ist, dass Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens 6 Monate beschäftigt sind. Eine Bildungskarenz kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob die das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass sie in den darauf folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren können - oder ob Sie die 12monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbrauchen wollen. Bei letzter Variante muss beachtet werden, dass jeder einzelne Teil zumindest 2 Monate andauern muss.
Liegen die notwendigen Anwartschaftszeiten vor (siehe Arbeitslosengeld), ist eine der Grundvoraussetzungen für den Anspruch, dass Sie nachweislich in diesem Zeitraum an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums) teilnehmen. Haben Sie Betreuungsverpflichtungen für ein Kind, dass das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und bestehen keine längeren Betreuungsmöglichkeiten, ist es ausreichend, wenn die von Ihnen besuchten Weiterbildungsmaßnahmen zumindest 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen
Die Vereinbarung einer Bildungskarenz ist übrigens auch dann möglich, wenn Sie in einem Saisonbetrieb beschäftigt sind. In diesem Fall müssen Sie vor Antritt der Bildungskarenz in den letzten 4 Jahren 6 Monate bei diesem Dienstgeber gearbeitet haben. Direkt vor Antritt der Bildungskarenz müssen drei Monate durchgehender Beschäftigung an diesem Saisonarbeitsplatz nachgewiesen werden können. Die Aufteilung der Karenzteile kann dann genauso erfolgen, wie oben beschrieben.
Handelt es sich dagegen um eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge, ist – neben der Erfüllung der Anwartschaft – eine Voraussetzung für die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes, dass Ihr Dienstgeber nachweislich eine Ersatzarbeitskraft für diesen Zeitraum einstellt. Diese Ersatzarbeitskraft muss vor ihrer Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden. Die Freistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 12 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder gleichartiger bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen muss mindestens für 6 Monate, kann jedoch längstens bis zu einem Jahr vereinbart werden.
Wieviel?
Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie erhalten jedoch mindestens EUR 14,53 täglich (das entspricht der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes).
Wie lange?
Das Weiterbildungsgeld kann im Gesamtzeitraum von 4 Jahren – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – je nach der gesamten Dauer einer vereinbarten Bildungskarenz für zwei Monate bis zu maximal einem Jahr ausbezahlt werden. Bei einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge liegt der mögliche Zeitraum des Bezuges des Weiterbildungsgelds zwischen 6 Monaten bis zu einem Jahr.
HINWEIS:
Wenn Sie während des Bezuges des Weiterbildungsgeldes auch einer anderen Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, informieren Sie sich bitte bei einem/r unserer BeraterInnen über die zulässigen Einkommens- bzw. Umsatzgrenzen. Werden diese überschritten, besteht kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld.
Wie?
Wenn Sie nicht NutzerIn eines eAMS-Kontos sind, beachten Sie bitte folgende Punkte.
Sie können das Weiterbildungsgeld nur mittels persönlicher Vorsprache beim AMS beantragen.
Die Beantragung (= Geltendmachung des Anspruches) ist nur bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle möglich. Versäumen Sie auch keinesfalls Fristen für die Einbringung des Antrags, die Ihnen von Ihrem/r AMS-BeraterIn genannt werden. Verständigen Sie daher rechtzeitig Ihre regionale Geschäftsstelle, wenn Sie den Antrag nicht termingerecht abgeben können. Wenn Sie solche Fristen ohne triftigen Grund versäumen, kann das Weiterbildungsgeld frühestens ab dem Tag zuerkannt werden, an dem Sie den Antrag tatsächlich eingebracht haben.
Das Formular für die Bestätigung des Abschlusses der Bildungskarenz bzw. der Freistellung gegen Entfall der Bezüge können Sie unter Download & Formulare herunterladen. Bitte bringen Sie dieses nach Möglichkeit bereits bei der Beantragung mit und lassen Sie es zuvor von Ihrem Dienstgeber ausfüllen und unterschreiben.
Als NutzerIn eines eAMS-Konto haben Sie die Möglichkeit, das Weiterbildungsgeld elektronisch über das eAMS-Konto zu beantragen. Genaue Informationen zu den konkreten Ablaufschritten und die dabei zu beachtenden Voraussetzungen finden Sie direkt in Ihrem eAMS-Konto.




