Stempel- und Gebührenfreiheit

Stand: 01.01.2012

Alle Eingaben, Beilagen, Ausfertigungen, Niederschriften, Entscheidungen, Vollmachten und Zeugnisse sind im Bereich der Arbeitslosenversicherung von Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Bezugsbestätigungen sind stempelgebührenfrei, wenn Sie bei der Anforderung den/die EmpfängerIn der Bestätigung genau angeben (bitte beachten).