Förderungen
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Fachkräftestipendium - gültig ab 01. Juli 2013
Sie möchten eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren? Das Arbeitsmarktservice sichert Ihnen mit dem Fachkräftestipendium während der Ausbildung die finanzielle Existenz. (Gültig ab 01.07.2013) -
Kombilohn
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen? Dann nützen Sie das Angebot des Arbeitsmarktservice zur Förderung von vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von EUR 650,01 bis zu EUR 1.700,--. (Stand 01.01.2013) -
Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung). (Stand 24.01.2013) -
Eingliederungsbeihilfe ("Come Back")
Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. (Stand 01.01.2013) -
Überbetriebliche Lehrausbildung
Sie sind auf der Suche nach einer betrieblichen Lehrstelle, aber trotz aller Bemühungen Ihrerseits lässt sich kein Betrieb finden, der Sie als Lehrling aufnehmen möchte. Dann haben Sie trotzdem die Möglichkeit, ihr Ziel - den Lehrabschluss - zu erreichen: -
Förderung der Lehrausbildung
Sie suchen einen Lehrling? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. (Stand 01.01.2013) -
Unternehmensgründungsprogramm
Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit. (Stand 01.01.2013) -
Beihilfen Deckung des Lebensunterhalts, Kurs- und Kursnebenkosten
Sie sind arbeitslos und wollen einen Kurs besuchen? -
Kinderbetreuungsbeihilfe
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besuchen und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Das Arbeitsmarktservice kann Ihnen zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren. (Stand 01.01.2013) -
Vorstellungsbeihilfe
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Arbeitsuche (Lehrstellensuche) durch einen teilweisen Ersatz der Kosten, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen. (Stand 01.01.2013) -
Entfernungsbeihilfe
Das Arbeitsmarktservice kann Ihnen einen teilweisen Kostenersatz für die finanzielle Mehrbelastung, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Lehrausbildung durch die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort entsteht, gewähren. (Stand 01.01.2013) -
Übersiedlungsbeihilfe
Das Arbeitsmarktservice kann Ihnen einen teilweisen Kostenersatz für die finanzielle Mehrbelastung, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder Lehrausbildung durch eine Übersiedlung entsteht, gewähren. (Stand 01.01.2013) -
Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz
Sie suchen eine Ersatzkraft während Elternteilzeitkarenz? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Sie können einen Zuschuss zu den Lohnkosten und den externen Qualifizierungskosten erhalten. (Stand 01.01.2013) -
Solidaritätsprämienmodell
Einige ihrer Dienstnehmer/innen wollen die Arbeitszeit reduzieren? Wenn Sie eine neue Arbeitskraft im Ausmaß der Reduktion einstellen, können Sie das Förderprogramm des AMS in Anspruch nehmen. (Stand 01.01.2013)



