Unternehmensgründungsprogramm

Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit. (Stand 01/2007)

Wer?

Die Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Zu Beginn der Vorbereitungsphase muss Arbeitslosigkeit gegeben sein
    (unabhängig von einem Leistungsbezug);
  • Absicht sich selbständig zu machen;
  • Eine konkrete Projektidee liegt vor;
  • Eine für die Unternehmensgründung entsprechende berufliche Eignung ist gegeben.

Anspruchsberechtigt sind auch jene Personen, die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen.

Was?

Der/die potenzielle JungunternehmerIn kann eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS kooperiert, in Anspruch nehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen zu erwerben. Die Kosten für die Unternehmensberatung und die Weiterqualifizierung trägt das AMS.
Darüber hinaus wird unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer der Teilnahme am Programm die finanzielle Absicherung gewährleistet. 

Wie?

Der Weg zur Selbständigkeit wird in vier Phasen unterteilt:

  • Klärungsphase: Abklärung der Realisierbarkeit der Unternehmensidee und Prüfung der persönlichen Voraussetzungen
  • Vorbereitungsphase: Einstieg in das Gründungsprogramm - begleitende Unternehmensberatung und Qualifizierung
  • Realisierungsphase: Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Nachbetreuungsphase: Unternehmens-Check-Up des neugegründeten Unternehmens durch einen Unternehmensberater

Wie lange?

Das Unternehmensgründungsprogramm erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 6 bis maximal 9 Monaten. 

Wo?

Zur genaueren Information über die Teilnahmevoraussetzungen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n AMS-BeraterIn in Ihrer regionalen Geschäftsstelle.