Kombilohn
Wer?
Gefördert werden,
- Personen über 50 Jahre oder
- Wiedereinsteigerinnen oder
- Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bzw. Landesbehindertengesetz
die länger als 182 Tag arbeitslos vorgemerkt sind.
Was?
Gefördert werden kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem laufenden monatlichen Bruttoentgelt von EUR 650,01 bis zu EUR 1.700,--.
Wie lange?
Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr gewährt werden.
Wie viel?
Die Höhe der Beihilfe beträgt bei einem
- Arbeitsausmaß von 16-34 Stunden pro Woche
EUR 150,-- monatlich - Arbeitsausmaß ab 35 Stunden pro Woche
EUR 300,-- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt bis EUR 1.500,--
EUR 150,-- monatlich bei einem monatlichen Bruttoentgelt über EUR 1.500,--
Wo?
Die Beihilfe ist an ein Beratunsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice rechtzeitig vor Beginn des Arbeitsverhältnisses Kontakt aufnimmt.


