Befreiungsschein für türkische StaatsbürgerInnen
Türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei aus 1980 erfüllen, ist ein Befreiungsschein unter besonderen Bedingungen auszustellen. Die Voraussetzungen sind:
- vierjährige ordnungsgemäße Beschäftigung in Österreich oder
- fünfjähriger legaler Aufenthalt in Österreich als Familienangehöriger oder -angehörige eines türkischen Staatsbürgers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört. Es muss ein gemeinsamer Wohnsitz bestehen.
Bei Erfüllung der Integrationsvereinbarung kann im letztgenannten Fall auch ein Anspruch auf Ausstellung eines Daueraufenthalt-EG durch die zuständige Aufenthaltsbehörde gegeben sein.
Der Antrag auf Befreiungsschein ist bei der regionalen Geschäftstelle des AMS zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der/die Ausländer/in wohnt. Für den Antrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden.
Anfallende Gebühren: bei Erteilung Befreiungsscheines sind eine Ausstellungsgebühr von € 83,60, eine Verwaltungsabgabe von € 6,50 und pro gebührenpflichtige Beilage € 3,90 zu entrichten.



