Das "Jobseeker" Visum

Hochqualifizierte Ausländer und Ausländerinnen, die in Österreich leben und arbeiten möchten, können an der österreichischen Konsularbehörde ihres Heimatlandes ein Visum zur Arbeitsuche beantragen. Das Visum wird für sechs Monate ausgestellt, wenn

*  aus einer Liste von Anforderungskriterien eine ausreichende Punkteanzahl erreicht wird und

*  kein fremdenrechtlicher Versagungsgrund (zB ein gültiges Aufenthaltsverbot) oder öffentliche Interessen der Erteilung des Visums entgegenstehen.

Die Kriterien finden sich in Anlage A zum Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Am Migrationsportal der Bundesregierung finden Sie einen Punkterechner. Mit diesem können Interessierte unverbindlich selbst testen, ob genügend Punkte für ein Arbeitsuche-Visum erreicht werden.

Die Unterlagen sind gemeinsam mit einer englischen oder deutschen Übersetzung vorzulegen und werden von der Konsularbehörde an das AMS Wien zur Prüfung und Beurteilung übermittelt. Auf Verlangen des AMS sind sie in beglaubigter Form vorzulegen. Liegen die Voraussetzungen vor, kann das Visum ausgestellt werden, andernfalls wird der Antrag zurückgewiesen.

Das Jobseeker-Visum dient nur der Arbeitsuche, erlaubt aber weder eine selbständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Österreich. Ist ein Arbeitsplatz gefunden, beantragt der oder die ausländische Arbeitsuchende gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Rot-Weiß-Rot-Karte an der für den Wohnort zuständigen Aufenthaltsbehörde. Der angebotene Arbeitsplatz muß dem beruflichen Qualifikationsniveau des Arbeitsuchenden entsprechen; ein Arbeitsplatzwechsel ist während der Gültigkeit der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht ohne weiteres möglich.

Wird innerhalb von sechs Monaten kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden, kann ein neues Jobseeker-Visum erst nach zwölf Monaten ab der Ausreise aus Österreich beantragt werden.