Häufig gestellte Fragen zum Thema
Einstellung/Berichtigung
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Die Mitteilung, wonach die Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zuerkannt wird, enthält nur ein voraussichtliches Ende. Fallen vor diesem Datum Voraussetzungen für den Leistungsbezug weg, so muss der Bezug eingestellt werden.
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Sowohl am Antrag als auch in den Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Änderungen - auch der Krankenstand - gemeldet werden müssen.
Die Meldung eines Krankenstandes bzw. Krankengeldbezuges sowie einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt erfolgt automatisch, allerdings erst nach Verarbeitung der Daten im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Die Meldung erreicht das Arbeitsmarktservice somit verspätet und es kann zu einer Rückforderung kommen, wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind.



