Häufig gestellte Fragen zum Thema

Bezugsdauer


  • Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld ist von der Beschäftigungsdauer und vom Alter abhängig. Das Arbeitslosengeld wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Anwartschaft) grundsätzlich für 20 Wochen gewährt und verlängert sich entsprechend der folgenden Aufstellung.

    Alters-
    grenzen
    Zeitraum vor Antragstellung Beschäftigungs-
    dauer
    Bezugs-
    dauer
    keine - - 20 Wochen
    keine 5 Jahre 3 Jahre
    (156 Wochen)
    30 Wochen
    ab dem 40.
    Geburtstag
    10 Jahre 6 Jahre
      (312 Wochen)
    39 Wochen
    ab dem 50.
    Geburtstag
    15 Jahre 9 Jahre
    (468 Wochen)
    52 Wochen

    Bei Arbeitslosengeld, das nach Abschluss einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation in Anspruch genommen wird, kann die Bezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen das Ausmaß von 78 Wochen erreichen.
    Besuchen Sie eine Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung, verlängert sich die Bezugsdauer um maximal 3 bzw. 4 Jahre.


    Die Notstandshilfe kann im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von höchstens 52 Wochen gewährt werden. Für einen eventuellen Weiterbezug nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine neuerliche Antragstellung erforderlich. Eine grundsätzliche zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer wie beim Arbeitslosengeld besteht aber nicht.

  • Für eine Bezugsdauer von 39 Wochen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Innerhalb der letzten 10 Jahre müssen 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen. Die andere Voraussetzung dafür ist die Vollendung des 40. Lebensjahres vor Antragstellung.

    Für die nächstlängere Bezugsdauer von 52 Wochen wäre die Vollendung des 50. Lebensjahres und der Nachweis von 468 Wochen Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre erforderlich.

  • Bei Beantragung einer Pensionsleistung wird das grundsätzlich zustehende Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe als Vorschuss gewährt. Besteht kein Leistungsanspruch (mehr) ist auch die Gewährung eines Pensionsvorschusses nicht (mehr) möglich. Daher kann auch die Bezugsdauer nicht der Dauer des Pensionsverfahrens angepasst werden.

  • Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Alter des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und der Dauer der Beschäftigungszeit. Ist diese Bezugsdauer erschöpft, kann Arbeitslosengeld erst wieder nach neuerlicher Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden.

    Nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldbezuges ist jedoch die Beantragung von Notstandshilfe möglich, deren Gewährung von der Erfüllung unterschiedlicher gesetzlicher Voraussetzungen abhängig ist.

  • Auf Grund Ihrer zuletzt vorliegenden Beschäftigungszeiten wurden die Anspruchsvoraussetzungen für einen neuen Bezug nicht erfüllt. Aus der vorangegangenen Zuerkennung von Arbeitslosengeld besteht allerdings noch ein Restanspruch von 10 Wochen, der Ihnen nun angewiesen werden kann.

  • Wenn Sie ohne triftigen Grund die Kontrollmeldung versäumen, erhalten Sie zwischen Kontrollmeldeversäumnis und der persönlichen Wiedermeldung kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe. Es kommt zu einer Kürzung der Bezugsdauer.