Bezugsbestätigung und Vormerkbestätigung
Damit wir Ihnen die angeforderte Bezugsbestätigung bzw. Vormerkbestätigung zusenden können, ist es erforderlich, dass Sie alle mit * gekennzeichneten Felder vollständig und korrekt ausfüllen. Ihre Anforderung wird anhand der von Ihnen angegebenen Sozialversicherungsnummer der für Sie zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zugeordnet. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass Sie immer Ihre gültige Sozialversicherungsnummer in das dafür vorgesehene Feld eintragen. In weiterer Folge übermittelt die regionale Geschäftsstelle die gewünschte Bestätigung an die in Ihrer Anforderung bekannt gegebene Adresse. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Erledigung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass Bezugs- und Vormerkbestätigungen nur dann gebührenfrei ausgestellt werden können, wenn bei der Anforderung der/die EmpfängerIn (Behörde, Amt und dgl) genau angegeben wird. Daher ersuchen wir Sie, diesen/diese in das dafür vorgesehene Feld ("Dient zur Vorlage bei") einzutragen.
Bei den Vormerkbestätigungen können wählen zwischen
- Bestätigung aller Zeiten der Arbeitsuche ab den von Ihnen eingetragenen Datum, unabhängig davon, ob Sie gleichzeitig im Bezug einer Leistung oder Beihilfe standen (Vormerkbestätigung – alle Vormerkzeiten) oder
- Bestätigung nur jener Zeiten der Arbeitsuche ohne einen gleichzeitigen Geldbezug
(Vormerkbestätigung – ohne Bezugszeiten).
Zur Online Anforderung von:
- Bezugsbestätigung
- Vormerkbestätigung - alle Vormerkzeiten
- Vormerkbestätigung - ohne Bezugszeiten


