Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Ziel ist es, die Dauer der Saisonarbeitslosigkeit zu reduzieren und Weiterbildungsaktivitäten zu fördern. (Stand: 08/2011)
Wer?
Diese Förderung können alle Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe, die in der Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren, erhalten.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und unmittelbar vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme beim Arbeitsmarktservice arbeitslos oder in Schulung vorgemerkt sind.
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen,
- Lehrlinge,
- überlassene ArbeitnehmerInnen von gewerblichen Arbeitsüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Was?
Gefördert werden kann die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt werden, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme mindestens 25 Maßnahmenstunden umfasst, als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Wie viel?
Die Höhe der Förderung beträgt neunzig Pozent der Kursgebühren.
Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.



