Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Phasing Out)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. (Gültig ab: November 2011)
Wer?
Diese Förderung können alle kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Burgenland - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine - erhalten.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- ArbeitsnehmerInnen ab 45 Jahre,
- ArbeitnehmerInnen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
- ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre in Qualifizierungsverbünden,
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen,
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen),
- überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Was?
Gefördert werden kann die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt werden, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
Wie viel?
- Die Höhe der Förderung beträgt 80% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre in KMU (in Großbetrieben 70%)
- Die Höhe der Förderung beträgt in KMU 70% (in Großbetrieben 60%) der Kursgebühren für
- ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahre
- TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden
- ArbeitnehmerInnen, die als höchste abgeschlossene Ausbildung eine Lehre
oder eine mittlere Schule aufweisen. - Die Höhe der Förderung beträgt 75% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderregelung Gesundheits- und Sozialwesen teilnehmen.
Die Höhe der maximal anerkennbaren Kurgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt zu 75% durch den ESF. Die restlichen 25% werden durch das AMS national kofinanziert.
Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
Die vollständige Begehrenseinbringung muss im Allgemeinen spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgen.



