Aktiv am Arbeitsmarkt

Ihr Unternehmen steht vor besonderen Herausforderungen? Sie sind gefragt, den Einsatz Ihrer MitarbeiterInnen an Marktschwankungen anzupassen und wollen nicht, dass Ihnen dabei wichtige Qualifikationen verloren gehen? Das Arbeitsmarktservice ist Ihr verlässlicher Partner – wir informieren, beraten und unterstützen Sie kostenlos bei allen Fragen rund um Personalmanagement und Arbeitsplatzerhaltung. Denn: Die Qualifizierung und Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter/innen sind uns ein wichtiges Anliegen.

Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir unsere Förderangebote jetzt noch stärker an Ihre Bedürfnisse angepasst.

  • Flexibilitätsberatung für Betriebe
    Beratung zur Optimierung des Personalmanagements in mittleren und größeren Unternehmen (ab 50 Mitarbeiter/innen) bei Kapazitätsschwankungen oder Umstrukturierungen.
    Ihr Vorteil - Unterstützung bei der Analyse und Entwicklung von längerfristigen Maßnahmen in den Bereichen: Organisationstruktur, Arbeitszeit, Qualifikationen, inner- und überbetriebliche Mobilität der Mitarbeiter/innen, flexible Belegschaftsgruppen, Diversity Management und Productive Ageing.
  • Flexibilitätsberatung-plus
    Beratung zur Optimierung des Personalmanagements bei massiven Auftragseinbrüchen und aktuellem Kapazitätsrückbau.
    Ihr Vorteil - Sofortige Klärung der Situation und Unterstützung bei der raschen Entwicklung von kurzfristigen Maßnahmen in den Bereichen: Personalmanagement zur Kapazitätsanpassung, Ausbildungspläne im Rahmen von Kurzarbeit, Productive Ageing, Frauenförderung und Diversity Management.
  • Qualifizierungsberatung für Betriebe
    Beratung zur Personalentwicklung in kleineren und mittleren Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter/innen).
    Ihr Vorteil - Unterstützung bei der Bildungsplanung für Mitarbeiter/innen und Konzeption von Maßnahmen in den Bereichen: Personalmanagement, Arbeitsorganisation, Mobilität, Arbeitszeit, Productive Ageing und Diversity Management. Im Falle von Kurzarbeit bietet die Qualifizierungsberatung auch Unterstützung bei der Erstellung von Ausbildungsplänen.
  • Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden
    Beratung zur bedarfs- und marktgerechten Personalentwicklung in mehreren Unternehmen unterschiedlicher Größe im Rahmen eines Netzwerkes von mindestens drei Betrieben.
    Ihr Vorteil - Unterstützung beim Aufbau eines Qualifizierungsverbundes zur gemeinsamen Planung und Durchführung von überbetrieblichen Weiterbildungsaktivitäten für Mitarbeiter/innen.
  • Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
    Beihilfe zu den Kosten für die Qualifizierung von Mitarbeiter/innen – individuell, während Kurzarbeit (Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit) oder im Qualifizierungsverbund.
    Ihr Vorteil - Erleichterung der arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungsaktivitäten auf Basis eines abgestimmten Bildungsplanes.
  • Bildungskarenz
    Vereinbarung eines Bildungsurlaubes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeiter/Innen.
    Neu: für den Zeitraum 1. 8. 2009 – 31. 12. 2011 sind die Mindestvereinbarungsdauer für Bildungskarenz auf 2 Monate und die vorangehende Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen auf 6 Monate (bisher 1 Jahr) verkürzt worden.
    Ihr Vorteil - Während dieser Zeit fallen keine Lohnkosten an, die karenzierten Mitarbeiter/innen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Im Rahmen der Bildungskarenz-plus beteiligt sich das Land zusätzlich an der Finanzierung der Ausbildungskosten.
  • Altersteilzeitarbeit
    Vereinbarung von Teilzeitarbeit mit älteren Mitarbeiter/innen (Frauen ab 53, Männer ab 58 Jahren) zur Erleichterung des Übertritts und Sicherung der Beschäftigung bis zur Pension.
    Neu: für Vereinbarungen ab 1. 9. 2009 entfällt die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft, beträgt der Kostenersatz bei kontinuierlicher Altersteilzeit 90% und beim geblockten Modell 55%, ist der Zugang für Teilzeitmitarbeiter/innen ab 60% der Normalarbeitszeit möglich.
    Ihr Vorteil - Das AMS beteiligt sich an der Finanzierung des mindestens 50%igen Lohnausgleichs und an den Kosten der Sozialversicherungsbeiträge in ursprünglicher Höhe.
  • Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung
    Beihilfe zu den Kosten für die Kurzarbeits- und Qualifizierungsunterstützung an Mitarbeiter/innen während kurzfristiger Beschäftigungsschwankungen.
    Ihr Vorteil - Nach Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung über die Herabsetzung der Normalarbeitszeit fördert das AMS die Kurzarbeits- und Qualifizierungsunterstützung sowie die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers. Im Falle der Höherqualifizierung der kurzarbeitenden Mitarbeiter/innen unterstützt Sie das AMS auch bei der Konzeption und Planung der Weiterbildung (Qualifizierungsberatung, Flexibilitätsberatung-plus) und beteiligt sich an den Kurskosten (Qualifizierungsförderung für Beschäftigte).
  • Eingliederungsbeihilfe
    Beihilfe zur Förderung der Beschäftigung von Älteren (über 45 Jahre) oder von schon längere Zeit Arbeitsuchenden. Wiedereinsteiger/innen und Ausbildungsabsolvent/innen mit fehlender Berufspraxis sind ebenfalls förderbar.
    Ihr Vorteil - Für die Dauer des Dienstverhältnisses erhalten Sie einen Zuschuss zu den Lohnkosten.

Aktiv am Arbeitsmarkt: Nutzen Sie die vielfältigen Angebote des AMS für Ihr Unternehmen.

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Hier erhalten Sie einen Überblick über unser regional abgestimmtes Angebot für Unternehmen.

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Unsere Expertinnen und Experten des Service für Unternehmen stehen Ihnen für persönliche Beratung und die näheren Details zu unseren Förderangeboten gerne zur Seite.

Hinweis: Die Angebote der austria wirtschaftsservice (aws), Österreichs Förderbank für die unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, finden Sie unter: http://www.awsg.at/