Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Burgenland)

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Ziel ist es, im Rahmen von Kurzarbeit die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nutzen, damit durch „Qualifizierung in der Krise“ die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.

Wer?

Diese Förderung können alle Arbeitgeber - ausgenommen sind juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine - erhalten.

Bei Vorlage eines Ausbildungskonzeptes sind folgende Personen förderbar:

Alle ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung mindestens 16 Ausfallstunden für förderbare Qualifizierungsmaßnahmen verwenden und hierfür eine geförderte Qualifizierungsunterstützung beziehen.

Förderbar sind auch überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, sofern die Qualifizierung im Rahmen der Kurzarbeit erfolgt (keine Förderung durch die Aufleb GmbH).

Nicht förderbar sind:

  • UnternehmenseigentümerInnen,
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
  • ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen),
  • Lehrlinge.

Was?

Gefördert werden kann die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. die Beihilfe kann nur nach Vorlage eines Ausbildungskonzeptes gewährt werden, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.

Wie viel?

Die Höhe der Förderung beträgt in Klein- und Mittelbetrieben (KMU) 70% bzw. in Großbetrieben 60% der anerkennbaren Kosten. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt zu 75% durch den ESF. Die restlichen 25% werden durch das AMS national kofinanziert.

Wo?

Die Zuständigkeit der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach dem Standort bzw. den Standorten, auf den sich die Sozialpartnervereinbarung bezieht.

Bitte wenden Sie sich an die AnsprechpartnerInnen der AMS Landesgeschäftsstelle Burgenland.