Ferialjob

Viele Schüler_innen möchten in der Ferienzeit etwas Geld verdienen und erste Berufserfahrungen sammeln. Wir geben Ihnen alle Informationen rund um das Thema Ferialarbeit und den damit verbundenen Gehalts-und Urlaubsanspruch.

Was ist ein Ferialjob?

Ein Ferialjob stellt ein befristetes Arbeitsverhältnis dar, um während der Ferien Arbeitserfahrungen sammeln zu können. Die Dauer des Ferialjobs ist individuell vereinbar und muss nicht über die gesamte Ferienzeit gehen. Auch das Ausmaß der Wochenstunden wird zwischen Arbeitgeber und Ferialarbeiter_in vereinbart. 

Ab welchem Alter dürfen Sie einen Ferialjob ausüben?

Mit Erfüllung der Schulpflicht (Abschluss des 9. Schuljahres) können alle Jugendlichen ab 15 Jahren einen Ferialjob ausüben. Ferialjobs werden gerne während der Schul- oder Studienzeit angenommen, um die Ferien für den Erwerb von Berufserfahrung zu nutzen. 

Ferialjob: Bezahlung und Versicherung

Als Ferialarbeiter_in haben Sie Anspruch auf Entgelt. Die Entlohnung muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Ob zusätzlich zum Entgelt auch ein anteiliger Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld besteht, hängt vom geltenden Kollektivvertrag ab.

Für Ihre Branche gibt es keinen Kollektivvertrag? Dann gilt das ortsübliche Entgelt als Mindestlohn. 

Kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert sind Sie während eines Ferialjobs sofern Sie über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen.

Ferialjob und Urlaubsanspruch

Ferialarbeiter_innen haben einen Urlaubsanspruch. Dieser wird anteilsmäßig von der Beschäftigungsdauer berechnet. Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten Sie pro gearbeitetem Monat zwei Urlaubstage.

4 Tipps für Ferialarbeiter_innen

Für viele stellt ein Ferialjob die erste Möglichkeit dar, Berufserfahrung zu sammeln. Deshalb sind steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte sowie der Bewerbungsprozess für die meisten Bewerber_innen komplettes Neuland. Wir geben Ihnen deshalb vier wichtige Tipps für Ihren Ferialjob mit.  

  1. Achten Sie auf ein individuelles Bewerbungsanschreiben
    Um mit Ihrer Bewerbung zu überzeugen, kommt es nicht nur auf die passenden Qualifikationen an. Es gibt eine Reihe von Dingen, worauf Sie bei Ihren Bewerbungsunterlagen achten sollten. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die für Personalverantwortliche der ausschlaggebende Grund für eine Zu- oder Absage sind. Achten Sie insbesondere bei Ihrem Bewerbungsanschreiben darauf, den Inhalt auf die ausgeschriebene Stelle und das Unternehmen abzustimmen. So signalisieren Sie Interesse am Job und am Unternehmen und heben sich zudem von anderen Bewerbungen ab. Wir haben für Sie viele Tipps und Hilfestellungen für das richtige Bewerben zusammengestellt, sodass Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen punkten können.
  2. Lassen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen
    Der Arbeitsvertrag regelt Arbeitsverhältnisse und wird zwischen Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber abgeschlossen. In Österreich bestehen jedoch weder rechtliche Formvorschriften für einen Arbeitsvertrag, noch die Pflicht, einen Arbeitsvertrag auszustellen oder zu unterzeichnen. Da ein Arbeitsvertrag jedoch die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt, ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags immer empfehlenswert.
  3. Führen Sie Arbeitszeiten-Aufzeichnungen
    Viele Unternehmen sehen eine Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit ohnehin verpflichtend vor. Sollte dies in Ihrem Fall nicht so sein, empfiehlt sich dennoch, Ihre Arbeitszeiten zu notieren, sodass Sie im Streitfall Ihre 
    Arbeitszeiten belegen und nachvollziehen können. Wichtig: Notieren Sie nicht nur den Beginn und das Ende der Arbeitszeit, sondern auch abgehaltene Pausen. 
  4. Holen Sie sich mit der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück
    Die Pflicht Lohnsteuer abzuführen, entsteht erst bei einem Jahresgehalt, das über 12.000 Euro beträgt. Ob Ihnen zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, können Sie ganz einfach mit der jährlichen 
    Arbeitnehmerveranlagung überprüfen und sich so eventuell Geld vom Finanzamt zurückholen. Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen, welche Ausgaben Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.

Weiterführende Informationen

Jetzt Ferialjob finden – AMS
Sie sind auf der Suche nach einem Ferialjob? Mit der AMS-Jobsuchmaschine „alle jobs“ können Sie mit einem Klick alle online verfügbaren Stellenangebote in ganz Österreich durchsuchen. Jetzt ausprobieren!

Lebenslauf für Schüler_innen – AMS
Was soll ein Lebenslauf alles beinhalten und worauf ist bei der Gestaltung zu achten? Wir geben Ihnen Tipps und alle wichtigen Informationen!

Bewerbungsanschreiben – AMS
Das Bewerbungsanschreiben ist ein ganz zentraler Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Doch mit welchen Formulierungen können Sie Arbeitgeber überzeugen? Wir informieren Sie über die wichtigen Inhalte und geben Tipps zu Formulierungen.

Kollektivvertrag – AMS
Was genau ist ein Kollektivvertrag und wozu dient er? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen über Kollektivverträge gesammelt.

AMS Berufslexikon
Welche Berufe gibt es und welche Tätigkeiten führen Sie dabei aus? Im AMS-Berufslexikon können Sie sich über 1.800 Berufe genauer informieren, um herauszufinden, welcher Beruf am besten zu Ihnen passt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Februar 2023