7. Habe ich das Recht auf Einsicht meiner Daten?
Sie haben die Möglichkeit einmal pro Kalenderjahr kostenlos einen Datenschutzausdruck in der jeweiligen Geschäftstelle zu beantragen (siehe § 26 Datenschutzgesetz 2000), der die über Sie beim AMS gespeicherten Daten enthält. Dieses Auskunftsbegehren sollte grundsätzlich schriftlich vorliegen; es kann jedoch im Zuge einer persönlichen Vorsprache auch ein mündliches Auskunftsbegehren akzeptiert werden.



