Maßgebende Werte aus der Arbeitslosenversicherung für 2012
Ausgleichszulagenrichtsatz
Monatlich EUR 814,82
Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft)
EUR 12.542,00
Existenzminimum
Monatlich EUR 950,00
Familienzuschlag
Täglich EUR 0,97
Freigrenzen bei der Notstandshilfe
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn:
monatlich EUR 515,00
für Personen mit Unterhalt:
monatlich EUR 257,50
Bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen
für über 50jährige
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn:
monatlich EUR 1.030,00
für Personen mit Unterhalt:
monatlich EUR 515,00
für über 55jährige
für EhepartnerIn bzw. LebensgefährtIn:
monatlich EUR 1.545,00
für Personen mit Unterhalt:
monatlich EUR 772,50
Geringfügigkeitsgrenzen
Monatlich EUR 376,26 brutto
Täglich EUR 28,89 brutto
Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG
Monatlich EUR 4.230,00 brutto
Höchstbemessungsgrundlage nach dem AlVG
Monatlich EUR 4.020,00 brutto
Höchstbetrag des Pensionsvorschusses
Invaliditätspension täglich EUR 34,67
Alterspension täglich EUR 37,93
Unterhaltsgrundbetrag
Monatlich EUR 162,00
Weiterbildungsgeld
Täglich mindestens EUR 14,53



