Kurzarbeit
Mit Kurzarbeit kann ein zeitlich begrenzter Engpass infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen oder von Zulieferungen bzw. Betriebsmitteln überbrückt und für die Qualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer/innen genutzt werden. Die Arbeitnehmer/innen erhalten vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin anstelle des Arbeitsverdienstes für jede Ausfallstunde eine Kurzarbeitsunterstützung bzw. für jede für Qualifizierung verwendete Ausfallstunde eine Qualifizierungsunterstützung. Durch die Förderung des Arbeitsmarktservice (AMS) werden dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin die Kosten der Kurzarbeitsunterstützung bzw. der Qualifizierungsunterstützung in Höhe der pro Ausfallstunde festgelegten Pauschalsätze ersetzt.
- Infoblatt
- Bundesrichtlinie (PDF, 1862KB)
- Begehren (PDF, 38KB)
- Begehren Kurzarbeit Arbeitskräfteüberlasser (PDF, 38 KB)
- Muster Sozialpartnervereinbarung (PDF, 94KB)
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Pauschalsatztabellen (XLS, 147KB)
- Anleitung zur Erstellung der monatlichen KUA-Abrechnung für Excel-Versionen 2003 und jünger (DOC, 1974 KB)
- Abrechnungsdatei für Excel-Versionen 2003 und jünger (XLS, 1055 KB)
- Anleitung zur Erstellung der monatlichen KUA-Abrechnung für Excel-Versionen vor 2003 (DOC, 1055 KB)
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Abrechnungsliste für Excel-Versionen vor 2003 (ZIP, 1295 KB)
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2)



