Bildungskarenz plus
Für alle MitarbeiterInnen (max. 100 pro Betrieb) in einem aufrechten Dienstverhältnis, ohne Alterseinschränkung.
Die MitarbeiterInnen besuchen eine betriebsadäquate Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger, die Kosten der Weiterbildung werden dem Unternehmen zu 25% vom Land Steiermark refundiert, während der Bildungsphase (Bildungskarenz) entstehen dem Unternehmen keine Lohnkosten. Die MitarbeiterInnen beziehen Arbeitslosengeld in Form von Bildungskarenz und sollen bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.
Produktblatt (PDF 36KB)


