"AKTION 4000"

Sie suchen neues Personal? Dann nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice. Das AMS bietet mit der Aktion 4000 einen erhöhten Zuschuss zu den Lohnkosten

Die Beihilfe kann nur dann gewährt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2010 aufgenommen wird!

Wer?

  • Gemeinden
  • Gemeindenahe Einrichtungen
  • Einrichtungen der Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, soweit sie gemeinnützige und wohltätige Zwecke verfolgen
  • Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Volkshilfe, Lebenshilfe
  • Sportvereine, sofern ein gemeinnütziges Engagement vorliegt.

Wie viel?

Der/Die ArbeitgeberIn kann 66,7 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice gefördert bekommen. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.

Wie lange?

Diese Förderung kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten eines  Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Was?

Gefördert werden neue Arbeitsverhältnisse von

  • langzeitbeschäftigungslosen Menschen
  • Menschen, die wegen Einschränkungen von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedroht sind

für alle öffentlichen und gemeinnützigen Tätigkeiten wie:

  • Ortsbild- und Landschaftspflege
  • Denkmalpflege
  • Umweltschutz
  • Kinderbetreuung
  • SeniorInnenbetreuung
  • Volksbildung
  • Gesundheitspflege
  • Sport
  • Kunst und Kultur

Wo?

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Die Beihilfe kann auch im Internet über das eAMS Konto beantragt werden.