IISA - Implementierung Innovative Sozialarbeit
Wer ?
- alle Einrichtungen und
- sozialwirtschaftliche Betriebe, die BerufseinsteigerInnen für innovative Aufgaben der Sozialarbeit aufnehmen.
Wie viel?
Der/die ArbeitgeberIn kann 50 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice gefördert bekommen. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.
Wie lange?
Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu einem Jahr gewährt werden.
Für die Gewährung der Beihilfe muss ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2010 aufgenommen werden.
Was?
Gefördert werden neue Arbeitsverhältnisse mit einer Stundenverpflichtung von mind. 50 % und max. 75 % von
- arbeitslosen AbsolventInnen der FH-Studiengänge für Soziale Arbeit der FH JOANNEUM, Graz
für innovative soziale Tätigkeiten wie z.B.:
- Schulsozialarbeit
- Neue Wohnformen für spezielle Zielgruppen (psychisch Kranke, Straftäter, Suchtkranke, etc.)
- Betriebliche Sozialarbeit
- Sozialarbeit mit älteren Menschen
- Sozialarbeit mit Menschen mit Behinderung
- Sozialarbeit mit MigrantInnen
- Sozialpädagogische Betreuung am 2. Arbeitsmarkt
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Die Beihilfe kann auch im Internet über das eAMS Konto beantragt werden.


