AKTION +6.000

Sie wollen Chancen bieten? Sie suchen neues Personal? Das AMS bietet mit der Aktion +6.000 einen erhöhten Zuschuss zu den Lohnkosten.

Wer?

Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.

Wie viel?

Der/die ArbeitgeberIn kann 50 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice gefördert bekommen. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.

Wie lange?

Diese Förderung kann für 6 Monate gewährt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Was?

Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von

  • Langzeitarbeitslosen
  • Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitslosen
    - WiedereinsteigerInnen
    - Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen
    - Arbeitslose mit besonderen sozialen Problemlagen
    - schlecht qualifizierte Arbeitslose mit gescheiterten Vermittlungsversuchen
    - arbeitslose AusbildungsabsolventInnen mit mangelnder betrieblicher Praxis
  • älteren Arbeitslosen (Männer und Frauen ab 45 Jahren).

Wo?

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.

Die Beihilfe kann auch im Internet über das eAMS Konto beantragt werden.