AKTION +6.000
Wer?
Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
Wie viel?
Der/die ArbeitgeberIn kann 50 % der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice gefördert bekommen. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.
Wie lange?
Diese Förderung kann für 6 Monate gewährt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle des AMS.
Was?
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von
- Langzeitarbeitslosen
- Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitslosen
- WiedereinsteigerInnen
- Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Arbeitslose mit besonderen sozialen Problemlagen
- schlecht qualifizierte Arbeitslose mit gescheiterten Vermittlungsversuchen
- arbeitslose AusbildungsabsolventInnen mit mangelnder betrieblicher Praxis - älteren Arbeitslosen (Männer und Frauen ab 45 Jahren).
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
Die Beihilfe kann auch im Internet über das eAMS Konto beantragt werden.


