Bildungskarenz
Neu: für den Zeitraum 1. 8. 2009 – 31. 12. 2011 sind die Mindestvereinbarungsdauer für Bildungskarenz auf 2 Monate und die vorangehende Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen auf 6 Monate (bisher 1 Jahr) verkürzt worden.
Ihr Vorteil - Während dieser Zeit fallen keine Lohnkosten an, die karenzierten Mitarbeiter/innen erhalten Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Im Rahmen der Bildungskarenz-plus beteiligt sich das Land zusätzlich an der Finanzierung der Ausbildungskosten.
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