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Steiermark, 16.12.2008

Angebote für Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Hier die wesentlichen Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit dem AMS bei aufrechten Dienstverhältnissen der MitarbeiterInnen:

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) für alle Beschäftigten über 45 und für alle Frauen mit Lehre als höchster abgeschlossener Ausbildung in einem aufrechten Dienstverhältnis, zur Absicherung der Wettbewerbesfähigkeit. Das Unternehmen kann dabei Schulungsinhalte und Bildungsträger selbst festlegen. Details zur Förderung finden Sie hier.

Bildungskarenz plus für alle MitarbeiterInnen (max. 100 pro Betrieb) in einem aufrechten Dienstverhältnis, ohne Alterseinschränkung.
Die MitarbeiterInnen besuchen eine betriebsadäquate Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger, die Kosten der Weiterbildung werden dem Unternehmen zu 25% vom Land Steiermark refundiert, während der Bildungsphase (Bildungskarenz) entstehen dem Unternehmen keine Lohnkosten. Die MitarbeiterInnen beziehen Arbeitslosengeld in Form von Bildungskarenz und sollen bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen.
 
Kurzarbeit für alle MitarbeiterInnen in einem aufrechten Dienstverhältnis – deren Fachwissen geht dem Unternehmen dabei nicht verloren. Die vom Betrieb via Löhne und Gehälter zu finanzierenden Arbeitskapazitäten können exakt einer reduzierten Auftragslage angepasst werden. Steigt die Auftragslage wieder an, kann kurzfristig wieder auf 'Normalbetrieb' umgestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Regionale AMS-Geschäftsstelle.  

Altersteilzeit. Während der Altersteilzeit fallen für das Unternehmen nur mehr zwischen 40% und 60% der Kosten für den älteren Mitarbeiter / die ältere Mitarbeiterin an, es entsteht eine Ersparnis gegenüber den Kosten der eingestellten Ersatzkraft. Näheres zur Altersteilzeit finden Sie hier.

 

Sollten dennoch MitarbeiterInnen freigestellt werden müssen, bieten sich in der Zusammenarbeit mit dem AMS folgende Möglichkeiten:

Unternehmens-Stiftungen. Arbeitsstiftungen dienen einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung arbeitslos gewordener Personen. Sie bieten dazu alle arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen (Berufsorientierung, Schulung, ...) in integrierter Form. Voraussetzung ist eine sozialpartnerliche Einigung. Angesichts der konjunkturbedingten Auftragsrückgänge bietet das AMS gemeinsam mit dem Land Steiermark bis 30. Juni 2010 ein Sonderprogramm.

Ein weiteres Sonderprogramm einer Outplacementstiftung ist die Regionalstiftung "Automotive und Zulieferbetriebe" für Betriebe der Automobilbranche und Zulieferbetriebe bis Mitte 2010. Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Frühwarnsystem. Sollten mehrere ArbeitnehmerInnen gekündigt werden, beachten Sie bitte die Regelungen des Frühwarnsystems, damit Ihre Kündigungen rechtswirksam sind. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

 

Diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfordern – teilweise zwingend – Vereinbarungen mit den ArbeitnehmervertreterInnen.

Nähere Auskünfte zu allen angeführten Angeboten des AMS erteilen gerne die MitarbeiterInnen in Ihrer Regionalen AMS-Geschäftsstelle.