Personalsicherung und Frühwarnsystem

Wir informieren Sie über gesetzliche Rahmenbedingungen und unterstützen Sie beim Erhalt Ihrer Arbeitsplätze.

Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe

Die Kurzarbeit ist auf den im Arbeitsmarktservicegesetz definierten Zweck der Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Fall von vorübergehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtet.

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Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit.

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Frühwarnsystem

§ 45a AMFG: In bestimmten Fällen müssen Sie beabsichtigte Kündigungen dem AMS melden.

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AMS Unterstützung

Sie möchten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal fördern - auch in herausfordernden Zeiten. Hier erfahren Sie, wie wir Ihren Betrieb dabei unterstützen können.

Informieren Sie sich gleich hier ...

Weitere Themen des AMS

Outplacement - Arbeitsstiftung

Arbeitsstiftungen dienen einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung arbeitslos gewordener Personen. Sie bieten dazu alle wichtigen arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen (Berufsorientierung, Schulungen, Unternehmensgründung und aktive Arbeitssuche) und in integrierter Form an.

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