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Tirol, 10.01.2012

Integrationsbeihilfe Neu

AMS Tirol übernimmt Agenden des Bundessozialamts


„Integrationsbeihilfe Neu“
AMS Tirol übernimmt Agenden des Bundessozialamts. Eingliederungsbeihilfe und Lehrstellenförderung helfen Behinderten bei der Aufnahme einer Beschäftigung.

Mit der Botschaft „Menschen mit Behinderung können und wollen arbeiten. Geben wir eine Chance", wirbt das AMS Tirol seit Monaten gemeinsam mit dem Bundessozialamt und den Sozialpartnern für ein neues Bewusstsein gegenüber den sogenannten Behinderten. Ab 1. 1. 2012 wird das AMS nun auch die Integrationsbeihilfe des Bundessozialamtes ablösen und diese als Eingliederungsbeihilfe und Lehrstellenförderung anbieten.

Eingliederungsbeihilfe und Lehrstellenförderung lösen Integrationsbeihilfe ab.
Ab 01.01.2012 übernimmt das AMS auf Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Soziales die bisherige Integrationsbeihilfe des Bundessozialamtes. Diese wird ab Jahresbeginn vom AMS zum einen als Eingliederungsbeihilfe, zum anderen als Lehrstellenförderung angeboten. Betroffen davon sind alle Förderanträge von Betrieben, die im Rahmen neuer Dienstverhältnisse beim AMS ab 1. 1. 2012 gestellt werden. Folgeanträge zu bereits bestehenden Förderungen werden seitens des Bundessozialamtes weitergeführt. „Jene Menschen, die wir als behindert bezeichnen, haben ein Recht auf selbstbestimmte und umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung in allen Bereichen der Gesellschaft“, unterstreicht Mag. Angelika Alp-Hoskowetz vom AMS Tirol, „diesen Prozess unterstützen wir gemeinsam mit anderen Institutionen nachhaltig.“ Dementsprechend bleibt die bisherige Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Handicap zu erhöhen, aufrecht und erfolgt weiterhin über Lohnkostenzuschüsse und Lehrstellenförderungen an Unternehmen. Auch wird der Verein Arbeitsassistenz Menschen mit Handicap und Betriebe bei der Zusammenführung in Dienstverhältnisse wie bereits in der Vergangenheit weiter unterstützen und begleiten.

„Integrationsbeihilfe Neu“
Förderbar im Rahmen der „Integrationsbeihilfe Neu“ sind Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf - Grad der Behinderung von mindestens 30% oder erhöhte Familienbeihilfe -, so wie „begünstigte Behinderte“, das sind Jugendliche und Erwachsene mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% (Feststellungsbescheid oder Behindertenpass des Bundessozialamts). Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. des Grads der Behinderung erfolgt über das Bundessozialamt und wird vom AMS Tirol anerkannt.

Eingliederungsbeihilfe
Die Eingliederungsbeihilfe wird vom AMS bei Beschäftigung im selben Unternehmen für 9 Monate finanziert. Die Höhe der monatlichen Förderung umfasst bei einer Anstellung ab 30 Wochenstunden  € 450.-, bei einer Teilzeitbeschäftigung unter 30 Wochenstunden € 270.-. Bei Erfordernis schließt das Bundessozialamt anschließend mit der Entgeltbeihilfe, zum dauernden Ausgleich einer Minderleistung an.

Lehrstellenförderung
Lehrstellen werden für max. 3 Lehrjahre gefördert, der Förderantrag ist jährlich neu zu stellen. Die Förderhöhe umfasst im 1. Lehrjahr € 400.-, im 2. Lehrjahr € 300.- und im 3. Lehrjahr € 200.-. Auch hier schließt das Bundessozialamt gegebenenfalls mit einer Entgeltbeihilfe an. „Mit den festgelegten Förderdauern und Förderhöhen stellt das AMS sicher, dass der zu erwartende jährliche Bedarf an Förderfällen gut abgedeckt werden kann“, betont Mag. Angelika Alp-Hoskowetz.

 

Informationen in Kürze

*  Die Förderung durch das AMS Tirol gilt ausschließlich für neue Dienstverhältnisse, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden.
*  Die zukünftigen Arbeitnehmer/innen müssen vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beim AMS Tirol als arbeitsuchend/arbeitslos vorgemerkt sein. 
*  Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch zwischen AMS Tirol und Arbeitgeber/in  bezüglich der zu fördernden Person, vor Beginn der Beschäftigung, gebunden. Dies erfordert die rechtzeitige Kontaktaufnahme der Unternehmen mit dem/der zuständigen Berater/in der regionalen Geschäftsstelle. Die Kontaktaufnahme mit dem AMS kann ebenfalls über die Einrichtung der Arbeitsassistenz erfolgen, die mit Zustimmung der betreuten Personen die erforderlichen Daten für das AMS erhebt und übermittelt. Hier bedarf es keiner Kontaktnahme seitens des/der Förderwerber/in.
*  Zur Einreichung einer Förderung müssen die Förderbegehren und die Zustimmungserklärung des AMS verwendet werden. Besitzen Arbeitgeber/innen ein eAMS Konto, können Förderbegehren online an das AMS übermittelt werden.  
*  Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, erhalten die Förderwerber (Betriebe) je nach Art des Ansuchens (Eingliederungsbeihilfe oder Lehrstellenförderung) einen monatlichen Lohnkostenzuschuss.
* Eine Lehrstellenförderung können grundsätzlich Betriebe erhalten, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden.


Auskünfte zur Integrationsbeihilfe des AMS erhalten betroffene Personen in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle, über unsere Homepage www.ams.at/tirol, unsere Serviceline Tel: 0512/584664 so wie bei der Arbeitsassistenz www.arbeitsassistenz-tirol.at  
Beabsichtigen Sie als Unternehmen ein eAMS Konto zu eröffnen, dann wenden Sie sich bitte an Ihr Service für Unternehmen in der jeweiligen AMS Tirol Geschäftsstelle.