AMS-Verwaltungsrat hat Förderbudget für 2018 beschlossen

Budget von € 1.356 Mio wird um € 50 Mio auf € 1.406 Mio erhöht


  • Veröffentlicht 27.03.2018
  • Bundesland Österreichweit

Der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich hat heute, Dienstag, das Förderbudget des Arbeitsmarktservice für das Jahr 2018 beschlossen. Der von der Bundesregierung dem AMS für 2018 zur Verfügung gestellte Budgetrahmen von € 1.356 Mio wurde noch einmal um € 50 Mio aus der Arbeitsmarktrücklage auf € 1.406 Mio erhöht. Damit kann das AMS alle bisherigen Programme und Schwerpunkte aufrecht erhalten mit Ausnahme der von der Bundesregierung verfügten Einsparungen bei der Aktion 20.000 und bei den Programmen für geflüchtete Menschen (Aktion 20.000: - € 430 Mio., Integration von Asylberechtigten - € 105 Mio.).

Von den  € 1.405 Mio dem AMS für 2018 zur Verfügung stehenden Fördermitteln unterliegen 430 Mio Euro gesetzlichen Zweckbindungen. Das sind € 110 Mio für die im Rahmen der Pilotphase der Aktion 20.000 bereits beschäftigten Menschen, € 165 Mio für die Beschäftigung Älterer, € 105 für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser und € 50 Mio für die Teilumsetzung des Integrationsjahres.

Neben den gesetzlichen Zweckbindungen werden vom AMS im Jahr 2018 arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte des Verwaltungsrates im Bereich der Qualifizierung (z.B. für die Sicherstellung der Lehrausbildung von Jugendlichen oder Qualifizierungsmaßnahmen Arbeitslose und Beschäftigte) und das arbeitsmarktpolitische Frauenprogramm (z.B. Qualifizierung von Frauen in nichttraditionellen Berufen sowie z.B. Integration von Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt) umgesetzt.

Mit den restlichen frei verfügbaren Fördermitteln wird das AMS arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte für die Beschäftigung von Älteren und Langzeitarbeitslosen, für die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und die Sicherstellung ihrer beruflichen Ausbildung sowie für landesspezifische Schwerpunkte einsetzen. Die detaillierten Fördermaßnahmen der AMS-Bundesländer müssen noch mit den jeweiligen Landesdirektorien abgestimmt werden und werden voraussichtlich im April beschlossen werden.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020