Förderung der Lehrausbildung
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung,
- Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.
Wieviel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Nachhinein nach Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabelle).
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt.
Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
| Personengruppe |
Betrieb / Ausbildungseinrichtung |
Maximale Förderdauer |
|---|---|---|
| Mädchen in Männerberufen | € 400,- | 1 Jahr |
| Benachteiligte | € 200,- | 1 Jahr |
| Integrative Berufsausbildung | € 400,- | 3 Jahre |
| Über 19jährige | bis zu € 604,- | 1 Jahr |
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem AMS Jugendliche / Service für Unternehmen, Tel.: 87 871/30199, Fax: 87 871/30189, Kontakt aufnimmt.
(Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!)
Förderung der Lehrausbildung
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.
Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten.
Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
- Erwachsenen (über 18jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabelle).
Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal
3 Jahre gewährt werden.
| Personengruppe | Betrieb | Ausbildungseinrichtung |
|---|---|---|
| Mädchen oder Benachteiligte oder Integrative Berufsausbildung | bis zu EUR 400,- | bis zu EUR 453,- |
| Über 18jährige | bis zu EUR 755,- | bis zu EUR 755,- |
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.
(Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!)



