Führerscheine
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02. Oktober 2018 V1.6
02. Oktober 2018 V1.6
Führerscheine
Bereich: Zertifikate und Ausbildungsabschlüsse - Verkehr, Transport und Zustelldienste
Synonyme
- Lenkberechtigungen
Details
- Führerschein A
FS A, FSA, Führerschein der Klasse A, Motorradführerschein
Lenkberechtigung für Motorräder mit einer Leistung von über 35 kW (bei Motordreirädern: über 15 kW). -
- Führerschein A1Führerschein B + Code 111, Führerschein Klasse A1, Kleinmotorradführerschein
Lenkberechtigung für Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kW (bei Motordreirädern: maximal 15 kW). - Führerschein A2Führerschein Klasse A2, Führerschein Vorstufe A
Lenkberechtigung für Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW sowie einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
- Führerschein A1Führerschein B + Code 111, Führerschein Klasse A1, Kleinmotorradführerschein
- Führerschein B
FS B, FSB, Führerschein der Klasse B, Führerschein Pkw, Pkw-Führerschein
Lenkberechtigung für Kraftwagen mit höchstens neun Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg). -
- Führerschein BEFührerschein B+E, Führerschein Klasse BE
Lenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse B und (Sattel-)Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht übersteigt. - Führerschein Klasse S
- Führerschein BEFührerschein B+E, Führerschein Klasse BE
- Führerschein C
FS C, FSC, Führerschein Klasse C, Lkw, Lkw-Führerschein
Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg). -
- C95-WeiterbildungModul 95
Verpflichtende Weiterbildung für BerufskraftfahrerInnen, die Lastkraftwagen lenken. - Führerschein C1Führerschein C1/C, Führerschein Klasse C1
Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als neun Sitzplätze haben und bei denen die zulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg). - Führerschein C1EFührerschein C1+E, Führerschein Klasse C1E
Lenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt; als höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gelten 12.000 kg. - Führerschein CEFührerschein C+E, Führerschein Klasse CE
Lenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse C und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
- C95-WeiterbildungModul 95
- Führerschein D
Autobusführerschein, Autobusverkehr, Busführerschein, Busverkehr, FS D, FSD, Führerschein Klasse D
Lenkberechtigung für Kraftwagen mit mehr als neun Sitzplätzen; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg). -
- D95-Weiterbildung
Verpflichtende Weiterbildung für LenkerInnen gewerblicher Autobusse. - Führerschein D1Führerschein Klasse D1
Lenkberechtigung für Kraftwagen, die nicht mehr als 17 Sitzplätze haben und deren Länge höchstens 8 m beträgt; es dürfen leichte Anhänger mitgeführt werden (max. 750 kg). - Führerschein D1EFührerschein Klasse D1E
Lenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D1 und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt. - Führerschein DEFührerschein Klasse DE
Lenkberechtigung für Kombinationen von Kraftwagen der Klasse D und (Sattel-)Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt.
- D95-Weiterbildung
- Führerschein F
FSF, Führerschein Klasse F, Führerschein Klasse L, Traktorführerschein
Lenkberechtigung für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren (jeweils max. 50 km/h) sowie Sonderkraftfahrzeuge. -
- Lenkerberechtigung für Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge
FSG, Führerschein G, Führerschein Klasse G, Führerschein Klasse T, Lenkberechtigung für Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge
Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen wie z.B. Baumaschinen, Kränen oder Staplern. -
- BaumaschinenführerInnenprüfungBaggerführerInnenprüfung, Baggerführerprüfung, Baumaschinenführerprüfung
Berechtigung zur Bedienung von Baumaschinen wie Baggern, Planiergeräten, Aufbruchgeräten usw. - KranführerInnenprüfung
Autokran, FS Autokran, Kranführerausweis, Kranführerprüfung, Kranpraxis, Kranschein
Lenkberechtigung für Kräne wie Fahrzeugkräne, Turmdrehkräne, Autokräne und Hallenkräne. -
- KranführerInnenprüfung Dreh- und AuslegerkraneBerechtigung zum Steuern von Turmdreh- und Auslegerkranen, Kranführerprüfung Dreh- und Auslegerkrane, TurmdrehkranführerInnenprüfung, Turmdrehkranführerprüfung
Berechtigt zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen, d.h. ortsveränderliche, rundum schwenkbare Krane mit senkrechtem oder nahezu senkrechtem Traggerüst und Wipp- oder Katzausleger, wie gleislose und gleisgebundene Turmdrehkrane oder Schnellbaukrane. - KranführerInnenprüfung Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNmAutokranprüfung bis 300kNm, FahrzeugkranführerInnenprüfung, Fahrzeugkranführerprüfung, Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane bis 300 kNm
Berechtigt zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen bis 300 kNm Lastmoment. - KranführerInnenprüfung Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNmAutokranprüfung über 300kNm, Kranführerprüfung Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm
Berechtigt zum Führen von Fahrzeug- und Ladekranen mit einem Lastmoment von über 300 kNm. - KranführerInnenprüfung flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane bis 300 kNFlurkranführerInnenprüfung, Flurkranschein, Kranführerprüfung flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane bis 300 kN
Berechtigt zum Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen, die ausschließlich vom Boden aus im Mitgängerbetrieb mittels Schaltkassette oder Funkfernsteuerung bedient werden können und über eine Tragfähigkeit von maximal 300 kN verfügen. - KranführerInnenprüfung Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane über 300 kNBerechtigung zum Steuern von Lauf-, Brücken-, Bock- oder Portalkranen, Berechtigung zum Steuern von Säulendreh- und Wandschwenkkranen, Kranführerprüfung Lauf-, Bock- und Portalkrane, Säulendreh- und Wandschwenkkrane
Berechtigt zum Führen von sonstigen Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen, unabhängig von der Steuerungsart und der Tragkraftbeschränkung. - KranführerInnenprüfung SonderkraneKranführerprüfung Sonderkrane
Berechtigt zum Führen von Sonderkranen, z.B. Kabel-, Rohrleger-, Schwimm-, Gieß-, Stripper-, Blockwende-, Chargier-, Hütten-, Hafenmobil-, Schienenkrane.
- KranführerInnenprüfung Dreh- und AuslegerkraneBerechtigung zum Steuern von Turmdreh- und Auslegerkranen, Kranführerprüfung Dreh- und Auslegerkrane, TurmdrehkranführerInnenprüfung, Turmdrehkranführerprüfung
- StaplerscheinFachkenntnisnachweis - Führen von Hubstaplern, Fachkenntnisnachweis zum Führen von Hubstaplern, FS Hub, Gabelstapler, Hubstaplerschein, Staplerfahren, Staplerführerausweis, Zertifikat StaplerfahrerIn
Lenkberechtigung für Stapler wie Gabelstapler, Containerstapler usw.
- BaumaschinenführerInnenprüfungBaggerführerInnenprüfung, Baggerführerprüfung, Baumaschinenführerprüfung
- Lenkerberechtigung für Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge
- Führerscheinklasse EAnhängerpraxis, FS E, FSE, Führerschein E, Hängerpraxis
Zusätzliche Führerscheinklasse, die in Kombination mit den Führerscheinen B, C1, C, D1 und D zum Lenken der entsprechenden Fahrzeuge mit einem schweren Anhänger berechtigt. - Sonderführerscheine
Sonderfahrerlaubnisse
Lenkberechtigung für Sonderfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge, Gefahrguttransporter etc. -
- ADR-GefahrengutlenkerInnenausweis
ADR-GefahrgutlenkerInnenausweis, ADR-Schein, FS Gefahrengut, GefahrengutlenkerInnenausweis, Gefahrgutlenkerausweis, GefahrgutlenkerInnenausweis
Lenkberechtigung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern wie Tankfahrzeuge, LKW mit gefährlichem Stückgut, radioaktivem oder explosivem Material u.ä. -
- ADR-Aufbaukurs TankADR-Kurs Gefahrgut - Aufbaukurs Tank
Zusatzausbildung im Bereich des Gefahrguttransports, die dazu befähigt, gefährliche Güter in Tankwagen zu befördern. - ADR-AuffrischungskursADR-Kurs Gefahrgut - Auffrischungskurs
Auffrischungskurs, der für die Verlängerung des GefahgutlenkerInnenausweises bzw. ADR-Scheins um 5 Jahre notwendig ist. - ADR-BasiskursADR-Kurs Gefahrgut - Basiskurs
Grundausbildung, die zum Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung befähigt. - ADR-Kombi-Kurs für alle Klassen
Kombinierte Ausbildung für den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung, den Transport von Sprengmitteln und radioaktiven Stoffen sowie den Transport von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen. - ADR-Kombi-Kurs für die Klassen 1 und 7ADR-Kombi-Kurs Gefahrgut
Kombinierte Ausbildung, die zum Transport von gefährlichen Gütern wie Sprengmitteln und radioaktiven Stoffen sowie von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen befähigt. - ADR-Kombi-Kurs für die Klassen 2 bis 6ADR-Kombi-Kurs Gefahrgut für die Klassen 2 bis 6, ADR-Kombi-Kurs Gefahrgut ohne Klassen 1 und 7
Kombinierte Ausbildung für den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab einer kennzeichnungspflichtigen Menge oder in loser Schüttung sowie für den Transport von Flüssigkeiten und Gasen in Tankwagen. - ADR-Kurs für die Klasse 1
Ausbildung, die zum Transport von Explosivstoffen, z. B. Sprengmitteln, und Gegenständen, die Explosivstoffe enthalten, befähigt. - ADR-Kurs für die Klasse 7
Ausbildung, die zum Transport radioaktiver Stoffe befähigt.
- ADR-Aufbaukurs TankADR-Kurs Gefahrgut - Aufbaukurs Tank
- Fahrerlaubnis für den Transport von Blut oder Transplantationsorganen
- Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge
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- Fahrerlaubnis für Notarzteinsatzfahrzeuge
- Feuerwehrführerschein
Lenkberechtigung, die Feuerwehrmänner und -frauen mit Führerschein B erwerben können, um ohne den normalerweise notwendigen Führerschein C Feuerwehrfahrzeuge lenken zu dürfen.
- Führerschein AMFührerschein Klasse AM, Führerschein Klasse M, Mopedausweis
Lenkberechtigung für Motorfahrräder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. - HeeresführerscheinFührerschein des Bundesheers, Führerschein für Bundesheerfahrzeuge, Heereslenkberechtigung
Lenkberechtigung für Heeresfahrzeuge. - SchulbuslenkerInnenausweisSchulbuslenkerausweis, SchülerInnenbeförderungsausweis, SchülerInnentransportausweis, SchülerInnentransportschein, Schülertransportausweis, Schülertransportschein
Lenkberechtigung für Personenkraftwagen mit neun Sitzplätzen zur Beförderung von bis zu 14 Schulkindern. - TaxilenkerausweisTaxi, Taxi-Führerschein, Taxiführerschein, Taxischein
Absolvierung eines Taxilenkerkurses und Ablegen der Taxilenkerprüfung; Lenkberechtigung für Taxis von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
- ADR-GefahrengutlenkerInnenausweis
Verwandtschaftsbeziehungen dieses Zertifikats bzw. Ausbildungsabschlusses und seiner Unterbegriffe
Verwandschaftsbeziehungen | gering | mittel | hoch |
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der Kompetenz LINKS zur Kompetenz RECHTS: |
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der Kompetenz RECHTS zur Kompetenz LINKS: |
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Gefragt sind Zertifikate/Ausbildungsabschlüsse aus dem Bereich Führerscheine in folgenden Berufen:
Zertifikat/Ausbildungsabschluss: | ... ist gefragt bei: |
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ADR-Aufbaukurs Tank | ![]() |
ADR-Basiskurs | ![]() |
ADR-GefahrengutlenkerInnenausweis | ![]() |
BaumaschinenführerInnenprüfung | Hilfskraft im Bergbau (m/w) ![]() |
C95-Weiterbildung | BerufskraftfahrerIn in der Güterbeförderung BerufskraftfahrerIn in der Personenbeförderung |