GipsassistentInnen assistieren ÄrztInnen beim Anlegen von Gips- und Kunststoffverbänden zur Fixierung und zum Schutz gebrochener bzw. verletzter Gliedmaßen und anderer Körperteile. Unter ärztlicher Aufsicht und nach ärztlicher Anordnung dürfen sie auch selbst einfache Gipsverbände anlegen und starre Verbände abnehmen. Zu ihrem Aufgabenbiet gehören weiters die Mithilfe beim Einrichten von Knochenbrüchen sowie beim Ruhigstellen von Gliedmaßen bei schweren Zerrungen oder Prellungen. GipsassistentInnen sind auch für die Auf- und Nachbereitung des Behandlungs- bzw. Gipsraumes und für die Verwaltung und Besorgung von Materialien zuständig. Achtung: Der Beruf (z.B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt.