DesinfektionsassistentInnen sind für die Verringerung bzw. Beseitigung von krankheitserregenden Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren) und größeren Schädlingen (z.B. Milben, Wanzen) zuständig. Sie reinigen und desinfizieren medizinische Werkzeuge, Instrumente und Geräte, Krankenzimmer, Wäsche, Krankenbetten und Rettungsfahrzeuge. Dabei arbeiten sie nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht. Achtung: Der Beruf (z.B. Aufgaben, Tätigkeiten, Ausbildung) ist gesetzlich geregelt.
DesinfektionsassistentInnen sind in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitations- und Kurzentren, Labors, Gesundheitsämtern, Forschungseinrichtungen und tiermedizinischen Einrichtungen beschäftigt.
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A1 Geringe | A2 Grundlegende |
B1
Durchschnittliche |
B2
Gute | C1 Sehr gute | C2 Exzellente |
Sie müssen Arbeitsanweisungen zuverlässig und sicher verstehen und ausführen können. Außerdem kommunizieren sie im Team und haben mitunter Kontakt zu Patientinnen und Patienten. |
Mindestgehalt für BerufseinsteigerInnen lt. typisch anwendbaren Kollektivverträgen ab Euro 1350 bis 1850 brutto pro Monat.
Eine selbständige Berufsausübung ist im Rahmen eines freien Gewerbes möglich.
Desinfektionsgehilfe/-gehilfin
Berufliche Kompetenzen: |
Bedienen von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten |
w.Ez: | Desinfektionsgehilfin |
w.Mz: | Desinfektionsgehilfinnen |
m.Ez: | Desinfektionsgehilfe |
m.Mz: | Desinfektionsgehilfen |
n.Ez: | Desinfektionsgehilfe/-gehilfin |
n.Mz: | Desinfektionsgehilfen/-gehilfinnen |
Berufliche Kompetenzen: |
Desinfektion von medizinischen Instrumenten und Geräten |
Sterilgutversorgung |
Vorbereitung von sterilen Instrumentensets |
w.Ez: | Sterilisationsassistentin |
w.Mz: | Sterilisationsassistentinnen |
m.Ez: | Sterilisationsassistent |
m.Mz: | Sterilisationsassistenten |
n.Ez: | SterilisationsassistentIn |
n.Mz: | Sterilisationsassistenten/-assistentinnen |
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Jänner 2021 V2.0.3.0