Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene

Wichtige Information zur Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene.


  • Veröffentlicht 15.02.2023
  • Bundesland Österreichweit

Achtung: Nach derzeit geltender Rechtslage ist es nötig, Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene zu verlängern. Eine Beschäftigung von Vertriebenen ohne gültige Beschäftigungsbewilligung ist illegal und ist vom AMS aufgrund gesetzlicher Vorschriften anzuzeigen. Wollen Sie Vertriebene weiterhin beschäftigen, stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Bewilligung einen Verlängerungsantrag.
 

Wird der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung eingebracht, gilt die Beschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag als rechtmäßig.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Februar 2023