Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene
Wichtige Information zur Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene.
Achtung: Nach derzeit geltender Rechtslage ist es nötig, Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene zu verlängern. Eine Beschäftigung von Vertriebenen ohne gültige Beschäftigungsbewilligung ist illegal und ist vom AMS aufgrund gesetzlicher Vorschriften anzuzeigen. Wollen Sie Vertriebene weiterhin beschäftigen, stellen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Bewilligung einen Verlängerungsantrag.
Antrag Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene
Wird der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligung eingebracht, gilt die Beschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag als rechtmäßig.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Februar 2023