Arbeitslosigkeit sinkt auf 4,1 Prozent
Schnelle Hilfe: Über 9.800 Anträge auf Saisonstarthilfe bereits genehmigt und ausbezahlt.
11.275 Personen sind mit Ende Februar im Bundesland Salzburg arbeitslos gemeldet, das sind um 53,5 Prozent weniger (- 12.947) als vor einem Jahr. Aber auch im Vergleich zum Februar 2020, also vor der Corona-Pandemie, beträgt der Rückgang 14,1 Prozent bzw. 1.857 Personen. Die Arbeitslosenquote im Bundesland Salzburg liegt bei 4,1 Prozent und ist damit die niedrigste in ganz Österreich (7,3%), noch vor Tirol (4,4%) und Oberösterreich (4,8%).
Gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit in allen Bezirken stark gesunken, zwischen -70,2 Prozent im Pongau und -37,9 Prozent im Flachgau. Im Vergleich mit dem Jahr 2020 sticht die Stadt Salzburg heraus, hier beträgt der Rückgang 17,1 Prozent (-866 Personen auf nun 4.210).
Die Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen hat sich gegenüber dem Vorjahr beinahe halbiert (-47,8% auf nunmehr 1.121 Personen) und liegt nun fast genau auf dem Wert von Februar 2020 (+1,2%).
Viele offene Stellen
Weiter ansteigend ist die Zahl der offenen Stellen im Bundesland: 11.560 sind es im Februar 2022 und damit um 6.901 mehr als vor einem Jahr und 5.259 (+ 83,5 Prozent) mehr als vor der Pandemie 2020. Nach Branchen sind es die „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, das sind Arbeitskräfteüberlasser und auch Gebäudebetreuung, der Tourismus („Beherbergung und Gastronomie“), der Handel und der Bereich „Herstellung von Waren“, die am meisten Arbeitskräfte suchen.
Saisonstarthilfe
Sehr zügig ist die Abwicklung der Saisonstarthilfe für Betriebe durch das AMS im Bundesland verlaufen, berichtet Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer: „Von über 10.500 Anträgen wurden 9.800 bereits positiv genehmigt und exakt 9.050 schon ausbezahlt. Damit ist es gelungen, vielen Betrieben, die noch zu Beginn der Wintersaison im November 2021 nicht wussten, wie sie wegen des damaligen Lockdowns ihr Personal halten sollen, effektiv zu unterstützen.“ Saisonbetriebe konnten damit Arbeitnehmer_innen in ein voll versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen. Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent des Bruttoentgelts (ohne Sonderzahlungen, Trinkgeld usw.) und 50 Prozent der Lohnnebenkosten. Rund 20 Millionen Euro werden seitens AMS an die heimischen Betriebe ausbezahlt.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. März 2022