Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe
Dieser Rechner hilft Ihnen dabei, die für Sie als Unternehmen mögliche Kurzarbeitsbeihilfe im Zusammenhang mit COVID-19 für eine von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerin/einen betroffenen Arbeitnehmer zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben lediglich zur Information dienen.
Kurzarbeitsbeihilfe berechnen
Achtung: Der Rechner kann natürlich nicht erkennen, ob Ihre Angaben korrekt sind und alle Voraussetzungen für eine COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe erfüllt sind. Die maximale Höhe der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe wird erst bei der Abrechnung ermittelt und nach Vorlage und Prüfung der Abrechnung endgültig festgelegt. Es besteht auf sämtliche hier ermittelten Werte kein wie immer gearteter Rechtsanspruch.
Ergebnis Ihrer Eingaben
Achtung: Bei kurzarbeitenden Beschäftigten, deren Bruttoentgelt während der Kurzarbeit unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, ist für die Höhe des "Mindestbruttoentgelts bei COVID-19 Kurzarbeit" zusätzlich die Sonderregelung des BMAFJ zu beachten.
AMS Ausfüllhilfe für den COVID-19-Kurzarbeitsantrag via eAMS-Konto
Diese Seite wurde aktualisiert am: 13. November 2020